05.05.2005

Zur Lage der Menschenrechte der Zo in Indien, Myanmar (Burma) und Bangladesch

Genf
Wir möchten auf die Menschenrechtslage in einer Region Asiens aufmerksam machen, in der mehrere indigene Völker seit langem die Wiederherstellung ihrer fundamentalen Rechte fordern, weil ihre Territorien im Zuge der Staatwerdung Indiens, Myanmars und Bangladeschs aufgeteilt wurden. Bevor wir näher auf den Fall der Zo eingehen, möchten wir zunächst unserer großen Zufriedenheit darüber Ausdruck verleihen, dass der Waffenstillstand zwischen Indien und den Naga verlängert werden konnte. Angesichts der Probleme, von denen die Verhandlungen begleitet wurden, wird diese Verlängerung unserer Einschätzung nach maßgeblich zur Findung einer politischen Konfliktlösung für dieses Gebiet beitragen.

Der Fall des Volkes, das sich selbst als Zo bezeichnet, unterscheidet sich kaum von anderen Beispielen aus der britische Kolonialherrschaft in Asien: Sie erlitten die koloniale Eroberung des Nordostens von Südasien. Bei der sogenannten Chin-Lusai Konferenz von 1892 wurden die Zo namentlich erwähnt. In einer Resolution wurde beschlossen, dass die Zo erneut in einer einzigen Verwaltungseinheit zusammengeschlossen werden sollten. Die Kolonialmacht erkannte die Einzigartigkeit der Zo an und erließ eine Sondergesetzgebung, um das Land der Zo als separates Gebiet zu verwalten.

Die letzte dieser Verordnungen ist der "Government of India Act" von 1935, der den Zo Freiheit und Unabhängigkeit und das Recht zuerkennt, ihr künftiges politisches Schicksal selbst zu bestimmen. Sämtliche politische Parteien, die nach dem 2. Weltkrieg von den Zo gegründet wurden, fordern die Wiedervereinigung des Zo Landes in Form einer geschlossenen Verwaltungseinheit. Wie wir wissen, hat die Geschichte eine andere Entwicklung erwiesen. Daher wurde der Fall des Zo Volkes in der sogenannten Champhai Deklaration erneut aufgegriffen, die bei einer Zusammenkunft der Zo Reunification Organisation, eines politischen Forums der von den Zo bewohnten Gebiete, im Mai 1988 angenommen wurde. Wie ihr Name bereits andeutet, hat sich die Zo Reunification Organisation (ZORO) einem friedlichen Prozess der Wiedervereinigung der Zo Gebiete im Sinne der erwähnten Chin-Lusai Konferenz verpflichtet. ZORO bittet ebenfalls um Lebensmittelhilfe, Unterstützung für ein angemessenes Bildungssystem und um Gesundheitsdienste für ihr Volk.

Verehrte Mitglieder der Sub Commission, wir sind uns bewusst, dass der Nordosten Südasiens eine äußerst sensible Region ist, die auf internationaler Ebene noch immer wenig bekannt ist. Angesichts dieser Umstände halten wir einen Report zur Menschenrechtslage von Völkern wie den Zo für sehr hilfreich, um die Diskussion darüber voranzutreiben, wie der Verwaltungsbezirk der Zo verwirklicht werden kann. Zudem würde eine internationale Konferenz, die sich mit der gesamten Region befasst, den friedlichen Prozess zur Selbstbestimmung der Völker fördern.