20.04.2020

Weiter Hoffnung auf ihre Rückkehr

Vor sieben Jahren entführte Bischöfe (22.4.) (Pressemitteilung)

Mahnwache der GfbV am 22.04.2016 in Hannover. Foto: GfbV

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) erinnert an das Schicksal zweier Bischöfe, die am 22. April 2013 im Norden Syriens verschleppt wurden. „Auch nach sieben Jahren bangen Wartens bleibt die Hoffnung auf eine Rückkehr der beiden Bischöfe aus Aleppo ungebrochen“, erklärt GfbV-Nahostexperte Dr. Kamal Sido. „Die meisten Beobachter gehen davon aus, dass der Erzbischof der syrisch-orthodoxen Kirche, Mor Gregorius Yohanna Ibrahim, und der Erzbischof der griechisch-orthodoxen Kirche, Boulos Yazigi nach so langer Zeit nicht mehr am Leben sein können. Dennoch wollen wir die Hoffnung nicht verlieren, dass sie bald nach Aleppo zurückkehren, um sich am Wiederaufbau des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens zu beteiligen.“ 

Die beiden Bischöfe wollten im Frühjahr 2013 über die Freilassung eines von Islamisten entführten Priesters verhandeln. Auf dem Weg zu einem angeblichen Treffen wurde ihr Wagen im Westen von Aleppo unweit der türkischen Grenze gestoppt. Ihr Fahrer, ein Diakon, wurde bei dem Überfall erschossen, die Bischöfe verschleppt. Bisher hat sich niemand zu der Tat bekannt. 

Die beiden entführten Bischöfe wurden 2014 auf Vorschlag der GfbV mit dem Weimarer Menschenrechtspreis ausgezeichnet. Damit wurde ihr Einsatz als Vermittler, Botschafter und Kämpfer für die Menschenrechte im anhaltenden Bürgerkrieg gewürdigt. 

Die Lage der Christen in Syrien und im Irak bleibt indes angespannt. Am vergangenen Donnerstag appellierten 25 Menschenrechtsorganisationen, darunter die GfbV, an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und an die internationale Staatengemeinschaft. Die verwundbarsten Mitglieder der irakischen Gesellschaft, christliche, yezidische und andere Minderheiten bräuchten während der Corona-Pandemie besonderen Schutz. Im Irak aber auch in Syrien leben Millionen von Menschen noch immer in Flüchtlingslagern, wo Distanzierung kaum möglich ist und für wirksame Hygienemaßnahmen die Voraussetzungen fehlen.

Headerimage: GfbV