24.02.2012

Vorwürfe gegen Menschenrechtler Tilman Zülch sind Racheakt

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) weist die Vorwürfe gegen ihren Gründer und Generalsekretär Tilman Zülch, finanzielle Mittel veruntreut zu haben, mit aller Entschiedenheit zurück. „Unsere Menschenrechtsorganisation lässt ihre Bücher und alle Kontenbewegungen ständig von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfungsbüros und dem Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) kontrollieren und auch die Prüfer des Finanzamtes hatten nichts zu beanstanden“, berichteten Vorstand und Belegschaft der GfbV am Freitag. „Zwei ehemalige Vorstandsmitglieder haben jedoch ein Arbeitsgerichtsverfahren gegen Tilman Zülch angestrengt, über das im Mai entschieden wird. Die falschen Behauptungen, mit denen unser Generalsekretär jetzt konfrontiert wird, sind ein zerstörerischer Racheakt von vor wenigen Monaten abgewählten Mitgliedern des Vorstands. Sie können sich offenbar nicht damit abfinden, dass unsere Jahreshauptversammlung ihnen einstimmig ( mit 107 zu 0 Stimmen) das Vertrauen entzogen hat.“

Einige Vorstandsmitglieder haben im vergangenen Jahr die politische Menschenrechtsarbeit der GfbV empfindlich erschwert. Monatelang fanden keine Vorstandssitzungen statt, notwendige Beschlüsse wurden nicht gefasst, dringende Personalentscheidungen nicht gefällt. Die 23-köpfige Belegschaft, die aufgrund dieser Situation erheblichen unnötigen Mehrbelastungen ausgesetzt war, beantragte schließlich außerordentliche Neuwahlen, um sich von diesem Vorstand zu befreien. Erstmals seit Gründung der GfbV 1968 wurde ein Vorstand von der Mitgliederversammlung nicht entlastet.