17.07.2018

Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden – Der Internationale Strafgerichtshof

Memorandum zieht Bilanz zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts

Bild: OSeveno via Wikimedia Commons

Zwanzig Jahre nach der Annahme des Römischen Statuts steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)  mehr denn je zuvor in der Kritik. Die Aufhebung des Urteils gegen den kongolesischen Milizenführer und Oppositionspolitiker Jean-Pierre Bemba hat die Glaubwürdigkeit des IStGH bei Menschenrechtsorganisationen und Opferverbänden in der Zentralafrikanischen Republik Entsetzen hervorgerufen. Der frühere Vizepräsident des Kongo war im Jahr 2016 wegen Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Überraschend hob im Juni 2018 eine Berufungskammer des IStGH das Urteil auf. Es hatte lange als einer der größten Erfolge des Gerichts gegolten.

Weltweit werden viel zu wenig Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet, weil China, Russland oder die USA ihr Vetorecht missbrauchen und so die Einschaltung des IStGH verhindern. Deshalb konnte der IStGH in schwersten Menschenrechtskrisen wie den Kriegen in Syrien oder im Yemen nicht ermitteln. Das schwächt den Kampf gegen Straflosigkeit und erstickt die Hoffnungen überlebender Opfer, Gerechtigkeit durchsetzen zu können. Um in Zukunft Gräueltaten zu verhindern, ist es dringend notwendig, Zeichen zu setzen und heutige Täter zu bestrafen.

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