12.05.2005

Verfolgung von Muslimen und Christen in Pakistan stoppen

 

Das Terrorregime der Taliban in Afghanistan weckt weltweit Empörung. Doch auch im benachbarten Pakistan, das als letzter Bündnispartner der extremistischen Taliban gilt, werden Muslime und Christen brutal verfolgt. Islamische Geistliche, die eine radikale Auslegung des sunnitischen Glaubens vertreten, predigen Hass. Der Mob der Straße greift die Appelle der Mullahs begierig auf und bedrängt mit übergriffen Ahmadiyya-Muslime, Christen, Schiiten, nicht-orthodoxe Sunniten, Khodjas und Sikhs. Die Diskriminierung und Verfolgung religiöser Minderheiten hat dazu geführt, dass viele Menschen das Land aus Angst vor übergriffen verlassen.

Zu den Hauptopfern zählen neben den Christen auch die rund 3,5 Millionen Ahmadiyya-Muslime. Sie werden von der sunnitisch-muslimischen Mehrheitsbevölkerung als "Abtrünnige" angesehen. Zwar verehren auch sie Mohamed als den letzten gesetzgebenden Propheten. Doch sie sind davon überzeugt, dass es auch nach Mohameds Tod noch Gesandte und Propheten Gottes gegeben hat. Obwohl in Artikel 20 der Verfassung Pakistans die Religionsfreiheit verankert ist, wird die im 19. Jahrhundert entstandene Bewegung aufgrund ihres Glaubens seit Jahrzehnten verfolgt. Schon 1953 wurden Moscheen und Häuser von Ahmadiyya-Muslimen bei übergriffen zerstört und Gläubige getötet.

Das pakistanische Parlament erklärte die Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft 1974 in einer Verfassungsergänzung zur nicht-islamischen Minderheit. Daraufhin eskalierte die Verfolgung der Ahmadiyya. Mehrfach kam es zu Pogromen. Pakistans Diktator Zia ul-Hacq bezeichnete die Bewegung als "Krebsgeschwür" und verbot den Ahmadiyya unter Androhung von Gefängnis- und Geldstrafen 1984, sich öffentlich zu ihrem Glauben zu bekennen und ihn zu praktizieren. So dürfen sie ihr Glaubensbekenntnis nicht aussprechen und sich unter Androhung von bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe gemäß Artikel 298c des pakistanischen Strafgesetzbuches nicht als Muslime bezeichnen. Darin wird den Ahmadiyya auch die Mission untersagt. 1986 wurde das islamische Recht, die Scharia, in Pakistan eingeführt. Sie kann mit der Todesstrafe ahnden, was den Ahmadiyya vorgeworfen wird: Die Verunglimpfung des Propheten Mohamed. Gemäß der Scharia machen sie sich strafbar, weil sie Mohamed nicht als den letzten Gesandten Gottes ansehen. 1993 untersagte der Oberste Gerichtshof Pakistans den Ahmadiyya, sich als Muslime zu bezeichnen.

Die Religionszugehörigkeit aller pakistanischen Staatsbürger muss seit Beginn der 90-er Jahre in ihren Personaldokumenten verzeichnet sein. Dadurch wird auch die Diskriminierung der drei Millionen Christen und anderer religiöser Minderheiten erleichtert. Die Christen empfinden sich als recht- und schutzlos in Pakistan. Sie werden Opfer willkürlicher Verhaftungen, Frauen und Kinder werden vergewaltigt, ihr Eigentum geplündert. Manche Richter eröffnen Gerichtsverfahren gegen Christen, nur um sich nicht dem Zorn muslimischer Zuschauer auszusetzen. Polizisten weigern sich, Strafanzeigen von Christen nachzugehen.

Wie die Ahmadiyya leiden auch die Christen besonders unter den Blasphemiegesetzen. Wegen angeblicher Blasphemie, d.h. Gotteslästerung, werden Christen häufig kriminalisiert und angeklagt. Ihnen droht die höchste, die Todesstrafe. Sie wurde bereits gegen mehrere Personen verhängt. Doch bislang wurden noch keine Christen hingerichtet. Allerdings ermordeten muslimische Extremisten mehrere Personen, die dieses Deliktes angeklagt waren. Christen, die das Glück haben, aufgrund eines Einspruchs freizukommen, müssen daher aus Sicherheitsgründen das Land verlassen. Mit seiner Selbstverbrennung protestierte der katholische Bischof von Faisalabad John Joseph am 6. Mai 1998 gegen die Blasphemiegesetze.

Seit Jahren protestiert die GfbV bei den pakistanischen Behörden immer wieder gegen die Diskriminierung und Verfolgung von religiösen Minderheiten. Mehrfach forderten wir eine Reform der Blasphemiegesetze. Als diese schließlich am 28. April 2000 mit einem Erlass der Militärregierung unter General Pervez Musharraf begonnen wurde, begrüßten wir diesen Schritt. Um den Missbrauch der Blasphemiegesetze bei Nachbarschaftsstreitigkeiten einzudämmen, sollten die Gerichte angewiesen werden, alle Fälle von Gotteslästerung erst eingehend zu prüfen, bevor die Polizei mit Ermittlungen betraut wurde. Umso größer war unsere Enttäuschung, als der General die Reform aufgrund des öffentlichen Drucks radikaler Islamisten im Mai 2000 stoppte. Bitte unterstützen Sie unser Engagement für Glaubensfreiheit für Muslime und Christen in Pakistan mit einer Spende auf das Konto Nummer 1909 bei der Sparkasse Göttingen, BLZ 260 500 01. Sie können auch online bei uns spenden und / oder Mitglied werden.