30.01.2006

Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern in Russland

Newsletter 38

Göttingen/ Moskau
Am 3. Februar wird ein russisches Gericht darüber entscheiden, ob Stanislaw Dmitriewski zu einer Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wird. Er ist angeklagt, weil er in der Zeitung seiner Organisation, der "Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft", Friedensappelle des mittlerweile ermordeten letzten tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadov veröffentlicht hatte.

Ein Schuldspruch für den Menschenrechtsverteidiger hätte eine fatale Signalwirkung für alle unabhängigen Organisationen und Journalisten in Russland. Die Kampagne gegen Dmitriewski muss als Teil einer konzertierten Aktion gegen alle Menschenrechtsorganisationen in Russland gesehen werden. Mit einem von Präsident Wladimir Putin am 10. Januar unterschriebenen Gesetz wird die Freiheit der Nichtregierungsorganisationen massiv eingeschränkt. In der Woche vom 23. Januar 2006 wurden mehrere anerkannte Menschenrechtsorganisationen fälschlicherweise beschuldigt, Geld vom britischen Geheimdienst angenommen zu haben. Am schwierigsten ist die Lage der tschetschenischen oder kleinen russischen Organisationen, die über den Krieg in Tschetschenien berichten und deren Informationen von denen der Regierung abweicht wie im Fall der "Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft".

Stanislaw Dmitriewski braucht unsere Unterstützung. Bitte senden Sie den folgenden Appell an den russischen Präsidenten Wladimir Putin ab. Falls er per E-Mail nicht zustellbar sein sollte, bitten wir Sie, den Text entweder als Fax oder unterschrieben per Brief zu schicken.

Ausserdem an: Kanzlei der Botschaft der Russischen Föderation, Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin, (S.E. Herrn Vladimir Kotenev).