14.06.2005

Ureinwohnerbelange (Indigene Belange)

Schriftliche Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) möchte die Aufmerksamkeit der ehrenwerten UN - Menschenrechtskommission auf die Landrechte indigener (Ureinwohner-) Völker richten, und zwar mit besonderem Augenmerk auf die Politik Europas.

Die Europäische Union (EU) ist gerade dabei, eine Verfahrensweise gegenüber indigenen Völkern auszuarbeiten. Hinsichtlich der Landrechte indigener Völker will die GfbV ihre Sorge zum Ausdruck bringen, dass das Arbeitspapier der EU von 1998 zu indigenen Völkern und die Resolution von November 1998 das Recht indigener Völker auf den Besitz an ihrem Land nicht angemessen zum Ausdruck bringen. Das Arbeitspapier erwähnt zwar "territoriale Rechte", lässt aber offen, welche Rechte dies sein sollen. Aufgrund unserer Erfahrungen aus der Vergangenheit fürchten wir, dass solche "territorialen Rechte" lediglich als Recht ausgelegt werden können, ein bestimmtes Gebiet zu bewohnen, nicht aber, es auch zu besitzen. Viele Regierungen haben derart schwammige Bestimmungen bereits dazu benutzt, jegliche Landrechte, die Verbindlichkeit besitzen, zu verweigern.

Wir müssen auf dei Tatsache hinweisen, dass indigene Völker überall in der Welt getötet werden, sobald sie ihr Besitzrecht an den Ländereien und Territorien verteidigen, auf denen die leben und die sie nutzen. Das Prinzip des Besitzrechts indigener Völker ist ausschlaggebend für deren langfristiges Überleben. Die EU sollte dies anerkennen, indem sie Landtitel indigener Völker fördert. Diese sollten ganzen Gemeinschaften zugesprochen werden, nicht Einzelpersonen, und sie sollten "unveräußerlich" sein, damit sie nicht verkauft werden können. Diese Bedingungen sind von entscheidender Bedeutung. Die Internationale Arbeitorganisation der Vereinten Nationen (ILO) stellt in ihrer Konvention 169 fest, dass das Besitzrecht von indigenen Völkern und von Stammesvölkern an dem Land, das sie bewohnen, anerkannt zu werden hat.

Das Regelwerk, auf das sich Europa jetzt verständigt, ist sehr wichtig, denn es wird zum Maßstab des Verhaltens anderer werden. Bleibt es schwach, so wird es von Regierungen und Unternehmen dazu missbraucht werden, zerstörerische Projekte auf dem Land von indigenen Völkern und von Stammesvölkern aufrechtzuerhalten. Daher ist eine eindeutige Klarstellung des Inhalts, dass die EU - Politik das gemeinschaftliche und unveräußerliche Besitzrecht von indigenen Völkern und Stammesvölkern an den Ländereien und Territorien, die sie bewohnen und nutzen, einschließt, dringend nötig und von entscheidender Bedeutung.

Wegen der Tragweite dieser Angelegenheit bitten wir die UN - Menschenrechtskommission, die EU und ihre Mitgliedsstaaten zu ermutigen, die Besitzrechte indigener Völker anzuerkennen und in ihre gesamte Politik einzubinden, d.h. Besitzrechte indigener Völker am Land zur Vorbedingung zu machen für EU - Kredite in Gebieten, wo indigene Völker und Stammesvölker leben sowie zur Vorbedingungen für Schuldenerlass.