11.06.2005

UNO-und Europarat-Status der GfbV

Beratender Status beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der UNO und mitwirkender Status beim Europarat

Beratender Status beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der UNO

Seit 1993 hat die Gesellschaft für bedrohte Völker - International Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen. Die UNO erwartet von den akkreditierten Nichtregierungsorganisationen, dass sie sich nicht nur mit dem Status schmücken, sondern ein möglichst vielfältiges Engagement entwickeln. Neben der aktiven Teilnahme an den Sitzungen verschiedener Kommissionen und Gremien der UN besteht u. a. die Möglichkeit, schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu einzelnen Tagesordnungspunkten abzugeben. Sodann gibt es verschiedene Rahmenprogramme, die zum Teil über mehrere Jahre laufen, wie z. B. die Dekade der Indigenen Völker. Hier sind die akkreditierten Nichtregierungsorganisationen (NRO) angehalten, eigene Aktivitäten zu entwickeln. Schließlich fordern die Sekretariate der verschiedenen Kommissionen bzw. des Menschenrechtsrates dazu auf, bei der Durchsetzung von Resolutionen unterstützend einzugreifen, sei es aktiv (mit Aktionen, Pressekonferenzen, Fachkongressen, etc.) oder aber eher passiv (als Berater der Hochkommissare oder anderer Verantwortlicher bei den Vereinten Nationen).

Wir haben uns bisher vor allem auf die aktive Teilnahme an den Sitzungen der Kommissionen sowie auf die Unterbreitung schriftlicher und mündlicher Stellungnahmen konzentriert. Außerdem geben wir immer wieder Vertretern von Minderheiten bzw. indigener Völker die Möglichkeit, in unserem Namen bzw. an unserer Seite vor UN-Gremien zu sprechen – unter anderem in so genannten "Side-Events", die parallell zum offiziellen Programm des Menschenrechtsrates bzw. der UN-Arbeitsgruppe für Indigene Bevölkerungen stattfinden.

Eine wichtige Aufgabe sehen wir auch darin, nationale Delegationen im Vorfeld wichtiger UN-Gremien menschenrechtlich zu beraten. Als Mitglied des UN-Menschenrechtsrates hat Deutschland die Chance, eine Vorreiterrolle bei der weltweiten Durchsetzung der Menschen- und Minderheitenrechte zu übernehmen und Friedensinitiativen zu setzen. In diesem Zusammenhang mahnt die GfbV auch immer wieder Versäumnisse der deutschen Menschenrechtspolitik ein und fordert eine Kurskorrektur.

 

Mitwirkender Status beim Europarat

Der Europarat ist die weltweit älteste internationale Institution, die sich allein dem Schutz der Menschen- und Bürgerrechte verschrieben hat. Er wurde 1949 gegründet und hat mittlerweile 46 Mitgliedsländer. Es fehlt auf europäischem Gebiet nur Weißrussland. Der Europarat hat also eine lange Tradition und große Erfahrung im Schlichten von Konflikten und im Entschärfen von Gewalt in und zwischen Staaten.

Leider hat der Europarat keine Exekutivgewalt und einen engen finanziellen Rahmen. Trotzdem freut sich die GfbV-International, Anfang 2005 den neu eingeführten "mitwirkenden" Status beim Europarat erhalten zu haben. Dieser Status soll die wichtige Rolle der Nichtregierungsorganisationen im Europarat als "vierte Säule" (neben dem Ministerkomitee, der Parlamentarischen Versammlung und dem Kongress der lokalen und regionalen Autoritäten) deutlich machen und birgt für die GfbV große Chancen.

zur Europarat-Arbeit