23.10.2013

Tilman Zülch vollständig entlastet – GfbV will Klage wegen Rufschädigung erheben

Staatsanwaltschaft weist Untreue-Vorwurf zurück

Die Göttinger Staatsanwaltschaft hat den Gründer und Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Tilman Zülch, vollständig entlastet. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Ihm war von zwei ehemaligen Göttinger Mitgliedern des GfbV-Vorstands fälschlicherweise Untreue unterstellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt festgestellt, dass Zülch von dem Rechtsanwalt Uwe Betjen und dem ehemaligen Lehrer James Albert aufgrund eines „tiefen persönlichen Zerwürfnisses“ und nicht aufgrund konkreter Tatsachen beschuldigt worden sei. Die beiden waren von der Jahreshauptversammlung der internationalen Menschenrechtsorganisation 2011 nicht entlastet und dann nicht wiedergewählt worden. „Mit einer zynischen Schmutzkampagne wollten sich Betjen und Albert rächen und das Lebenswerk von Tilman Zülch und die Gesellschaft für bedrohte Völker zerstören, die so viele Menschen gerettet hat“, erklärte der amtierende fünfköpfige Vorstand der Menschenrechtsorganisation am Mittwoch. 

Die Staatsanwaltschaft bescheinigte der GfbV, dass sie ihre Gelder ohne Ausnahme satzungsgemäß verwendet hat. Dies hatten sowohl das Finanzamt als auch die beiden externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zweifelsfrei festgestellt. Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen zeichnet die GfbV seit Jahren - und bis heute - für den sorgfältigen Umgang mit Spendengeldern mit seinem Spendensiegel aus. Die GfbV will den Göttinger Anwalt und den Lehrer wegen Rufschädigung anzeigen und Schadensersatz verlangen. Deren mediale Rufmordkampagne habe viele Unterstützer verunsichert.

Zunächst hatte Betjen versucht, die langjährige Verwaltungsleiterin der GfbV zu verdrängen, um zu einem stark überhöhten Gehalt als Geschäftsführer eingesetzt zu werden. Die empörte Belegschaft und der zur Hilfe gerufene GfbV-Beirat konnten dies gerade noch verhindern. Aussagen von Fachleuten, darunter der Sächsische Flüchtlingsrat, gaben Anlass zu der Vermutung, Betjen, der damalige GfbV-Bundesvorsitzende Harald Klein und Albert wollten die seit 45 Jahren erfolgreich arbeitende Menschenrechtsorganisation „kalt übernehmen“.

Der Streit war entbrannt, als sich zum Entsetzen der Mitarbeiter herausstellte, dass Klein als Leiter der Abteilung Inneres im Regierungspräsidium Chemnitz 1995 bis 1998 zuständig für die Abschiebung von 6.898 Asylbewerbern aus Sachsen war. Unter den Abgeschobenen waren auch zahlreiche bosnische Kriegsflüchtlinge. Sofortigen Rücktrittsaufforderungen widersetzte sich Klein, war für das gesamte Bundesbüro nicht mehr erreichbar und begann zusammen mit Betjen und Albert mit haltlosen Anschuldigungen gegen Zülch und die GfbV. Interne Schlichtungsversuche scheiterten. Albert stellte schließlich die jetzt zurückgewiesene Strafanzeige. Albert und Klein wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung 2012 mit großer Stimmenmehrheit aus der Menschenrechtsorganisation ausgeschlossen. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist endgültig. Tilman Zülch ist vollständig rehabilitiert.