06.08.2008

Solschenizyn war "Anwalt der Opfer eines der größten Verbrechen der Menschheit"

Zum Tod von Alexander Solschenizyn


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) würdigt Alexander Solschenizyn als Anwalt der Opfer eines der größten Verbrechen der Menschheit, des Archipel Gulag. Es zeichnet Solschenizyn aus, dass er scharfe Kritik an den furchtbaren Massenvergewaltigungen übte, die an den nicht geflüchteten ostdeutschen Frauen und Mädchen begangen wurden. Dafür wurde er mit der achtjährigen Verbannung in den Gulag bestraft. "Der tapfere Einsatz des großen russischen Dichters und späteren Friedensnobelpreisträgers sollte nicht nur in Deutschland immer in Erinnerung bleiben", sagte der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch. Realistische Schätzungen gehen von bis zu zwei Millionen Vergewaltigungsopfern aus, 240.000 von ihnen überlebten das Verbrechen nicht.

 

Alexander Solschenizyn, damals ein junger Hauptmann der Roten Armee, schildert den Einmarsch seines Regiments in Ostpreußen im Januar 1945 und behauptete, jeder hätte deutsche Mädchen vergewaltigen, danach erschießen dürfen, und es hätte fast als kriegerische Tat gegolten..."

 

In seiner Dichtung "Ostpreußische Nächte" beschreibt er eine beklemmende Szene in Neidenburg:

 

"Zweiundzwanzig, Höringstraße.

Noch kein Brand, doch wüst, geplündert.

Durch die Wand gedämpft - ein Stöhnen:

Lebend finde ich noch die Mutter.

Waren`s viel auf der Matratze?

Kompanie? Ein Zug? Was macht es!

Tochter - Kind noch, gleich getötet.

Alles schlicht nach Parole:

 

NICHTS VERGESSEN! NICHTS VERZEIH`N!

BLUT FÜR BLUT! - Und Zahn für Zahn.

 

Wer noch Jungfrau, wird zum Weibe,

und die Weiber - Leichen bald.

Schon vernebelt, Augen blutig,

bittet: "Töte mich, Soldat!"

Sieht nicht der getrübte Blick?

Ich gehör doch auch zu jenen!"

 

Die GfbV hat später bedauert, dass Alexander Solschenizyn den Genozid in Tschetschenien entschuldigt hat, denn ihre Leitlinie ist und bleibt: "Auf keinem Auge blind". Massenvergewaltigungen sind wie Völkermord und Massenvertreibung immer und überall ein Verbrechen. Auch diese Verbrechen der Vergangenheit müssen Anlass sein, Opfern der Gegenwart zur Hilfe zu kommen.

 

Doch auch für die Opfer zurückliegender Kriegsverbrechen hat die GfbV Informationskampagnen und Unterstützung, Erinnerung und Anerkennung für die Überlebenden gefordert - für Sinti und Roma, die Zeugen Jehovas, für die Opfer des wilhelminischen Genozids in Süd-West Afrika, für die Opfer der Nachkriegslager in der ehemaligen DDR und andere. Für Ende November 2008 bereitet die GfbV einen Kongress für Frauen-Opferverbände aus Kurdistan/Irak (Halabja, Barsan und Anfal), aus Bosnien (für die Mütter aus Srebrenica und die weiblichen Häftlinge der serbischen Vergewaltigungslager), aus Darfur und dem Südsudan sowie aus Guatemala vor.