30.04.2005

Selbstbestimmungsrecht des Sahaurischen Volkes und der UN-Friedensplan

59. Sitzung der UN Menschenrechtskommission 2003 - Genf 17.03.03-25.04.03

Schriftliche Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker

Item 5

 

Der UN-Weltsicherheitsrat hat in einer einstimmig angenommenen Resolution am 30. Juli 2002 seiner Entschlossenheit Ausdruck verliehen, "eine gerechte, dauerhafte und in gegenseitigem Einverständnis erzielte politische Lösung sicher zu stellen, die" den Menschen im Nordwesten Afrikas "Selbstbestimmung verschaffen wird". Zum dritten Mal hat der UN-Sicherheitsrat die Vorlage eines Rahmenabkommens abgelehnt, das der Westsahara Autonomie innerhalb Marokkos bieten sollte und stattdessen an UN-Generalsekretär Kofi Annan und seinen Persönlichen Bevollmächtigten James Baker gerichtet, in ihren Anstrengungen, dem sahaurischen Volk die einzigartige Gelegenheit zur Wahrnehmung seines Rechts auf Selbstbestimmung zu verschaffen, nicht nachzulassen. Im Januar 2003 startete der frühere US-Außenminister James Baker mit einer Reise nach Marokko, Algerien und Mauretanien eine neue Friedensinitiative, um für seinen aktuellen Plan zur Überwindung der Pattsituation zu werben, die durch die Versuche Marokkos seit 1991, sämtliche Versuche ein Referendum über die Selbstbestimmung zu verhindern, entstanden war. Bakers vorheriger Plan war noch von einer Residenzpflicht in der Westsahara von einem Jahr ausgegangen als Voraussetzung für die Wahlberechtigung, der aktuelle Plan sieht eine Residenzpflicht von 25 Jahren vor. Aber auch das würde Marokko, das mit hunderttausenden von Staatsbürgern mit Abstand die Mehrheit gegenüber den 86.000 sahaurischen Ureinwohnern bilden, die Mehrheit verschaffen. Bewusst hat die Regierung Marokkos den Zuzug von marokkanischen Siedlern gefördert, um so das Recht des sahaurischen Volkes auf Selbstbestimmung zu unterlaufen. In Anbetracht dieser Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes des sahaurischen Volkes fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker ein Referendum, an dem ausschließlich ansässige Angehörige des sahaurischen Volkes teilnehmen sollen. Der Streit über die Wahllisten hat das ganze Ausmaß des Unwillens auf Seiten Marokkos erwiesen, das Selbstbestimmungsrecht des Sahaurischen Volkes zu respektieren.

Mit großer Sorge hat die Gesellschaft für bedrohte Völker den anhaltenden Stillstand der Bemühungen beobachtet, den UN-Friedensplan wieder in Gang zu setzen. Wir teile die Bedenken des UN-Generalsekretärs Kofi Annan, der bereits seiner tiefen Enttäuschung über den Mangel an zufrieden stellenden Fortschritten in der Umsetzung des Friedensplanes Ausdruck verliehen und Marokko aufgefordert hat, umfassende neue Vorschläge zu unterbreiten, mit denen die noch ungelösten Fragen geklärt werden können. Wir sind davon überzeugt, dass nur eine vollständige Umsetzung des UN-Friedensplanes die Garantie einer dauerhaften, gerechten und friedlichen Lösung des Westsahara-Konflikts bieten kann.

Trotz des neuen Vorschlags des Sonderbeauftragten appelliert die Gesellschaft für bedrohte Völker an die UN-Menschenrechtskommission, den UN-Sicherheitsrat eindringlich aufzufordern, seine Vermittllungstätigkeiten im Westsahara-Konflikt nicht einzustellen, sondern auf der Umsetzung des UN-Friedensplanes von 1991 zu bestehen sowie auf einem Referendum über Selbstbestimmung, an dem nur Sahauris teilnehmen sollen. Ein Scheitern des UN-Friedensplanes würde nicht nur den Ruf der Vereinten Nationen schädigen, sondern wäre ebenso ein schwerer Schlag gegen das im Internationalen Recht verankerte Recht auf Selbstbestimmung.