13.01.2017

Russland: Appell an Außenminister Steinmeier

Russischen Agrarminister nicht einreisen lassen (Pressemitteilung)

Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier appelliert, die Einreise des russischen Landwirtschaftsministers Alexander Tkatschow nach Deutschland zu verhindern, Foto: Kremlin.ru

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Freitag an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier appelliert, die gegen Russland verhängten Sanktionen nicht zu unterminieren und die Einreise des russischen Landwirtschaftsministers Alexander Tkatschow nach Deutschland zu verhindern. „Tkatschows Name wird zu Recht auf der Sanktionsliste des Rates der Europäischen Union geführt. Die Einreise in und die Durchreise durch die EU sind wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim für diesen Personenkreis verboten. Wer nun Ausnahmeregelungen zustimmt, macht diese Sanktionen unglaubwürdig“, warnte die GfbV. Laut Presseberichten soll Tkatschow am 22. Januar zu einem G20-Agrarministertreffen nach Berlin kommen.

Tkatschow war zur Zeit der Annexion 2014 Gouverneur von Krasnodar. Er gehörte nicht nur zu den ersten, die dem neuen pro-russischen Machthaber auf der Krim, Sergej Aksjonow, Hilfe anboten. Er schickte auch Einheiten der Kuban-Kosaken, die in seinem Regierungsbezirk ansässig sind, zur „Unterstützung“ auf die Krim, erinnerte die GfbV. Im Juni 2014 wurde Tkatschow mit der Medaille "Für die Befreiung der Krim" ausgezeichnet. „Er befindet sich damit in illustrer Gesellschaft: Mit ihm wurde der tschetschenische Machthaber Ramzan Kadyrow gewürdigt. Denn neben den Kosaken waren auch Tschetschenen unter den so genannten Selbstverteidigungskräften, die auf der Krim die Macht übernommen bzw. die Machtübernahme militärisch unterstützt haben und nachweislich für schwere Menschenrechtsverletzungen auf der Halbinsel verantwortlich sind.“

Im November 2016 hatte der Internationale Strafgerichtshof die Situation auf der Krim als „bewaffneten Konflikt“ bezeichnet. Die UN hatte die Halbinsel als „besetztes Gebiet“ eingestuft. Die Menschenrechtssituation auf der Krim hat sich seit der Annexion stetig verschlechtert. Allein im Dezember 2016 wurden rund 70 Verstöße gegen fundamentale Menschenrechtskonventionen festgestellt. Besonders von Verfolgung und Schikanen betroffen sind die Krimtataren.

Vor diesen Hintergrund wäre eine Ausnahmeregelung des Auswärtigen Amtes für Alexander Tkatschow umso empörender, warnte die GfbV. Dies würde auch in der Ukraine sowie unter Demokraten und Menschenrechtsverteidigern in Russland als Affront aufgenommen. 

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