12.10.2010

RESOLUTION 1 - Ureinwohner vor Gefahren des Uranabbaus schützen!

42. Jahreshauptversammlung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am 08. und 09. Oktober 2010

Während in Deutschland über die Endlagerung von Atommüll gestritten wird, erinnert die Jahresversammlung der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die Gefahren, denen vor allem Ureinwohner am Anfang des Uran-Kreislaufs ausgesetzt sind. Oft befinden sich Uranminen auf dem Gebiet indigener Völker. Viele Ureinwohner arbeiten ohne Schutzkleidung in Uran-Bergwerken oder ihre Siedlungen liegen in unmittelbarer Nähe von ungesicherten Abraumhalden und Absetzbecken. Durch giftigen Staub oder Schlamm sind ganze Landstriche verseucht. So sind die dort lebenden Ureinwohner ständiger Radioaktivität ausgesetzt und leiden unter den gesundheitsschädlichen Folgen. Mehr als zwei Dutzend neue Uran-Minen sind auf dem Land von Minderheiten geplant.

Schon jetzt beklagen Tuareg in Niger und Lakota-Indianer in den USA die radioaktive Verseuchung ihres Grundwassers. Krebserkrankungen unter Adivasi in Indien sind weit verbreitet und es kommen immer mehr Kinder mit Missbildungen zur Welt. Auch Aborigines in Australien, Tibeter und Uiguren in China und Papua-Völker in Indonesien fordern die Einhaltung von Mindeststandards an Sicherheit in Uran-Minen.

 

Die Jahreshauptversammlung der GfbV fordert:

  • Die deutsche Bundesregierung soll sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dafür einsetzen, dass weltweit gleich hohe Sicherheitsstandards für den Abbau von Uran und die Lagerung von Atommüll beachtet werden.

  • Vom Uranabbau betroffene Ureinwohner müssen über die gesundheitlichen Risiken informiert und besser medizinisch betreut werden.

  • Vor der Einrichtung neuer Uran-Bergbauprojekte muss das Einverständnis in der Region lebender Ureinwohner eingeholt werden.

  • Ureinwohner, die in Uran-Minen arbeiten, dürfen nicht länger als billige Arbeitskräfte missbraucht werden und bei Erkrankung willkürlich entlassen werden.

  • Opfer des Uran-Bergbaus müssen angemessen entschädigt werden.

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