14.06.2005

Rassische Diskriminierung (Aborigines in Australien)

Schriftliche Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) möchte die Aufmerksamkeit der ehrenwerten UN - Menschenrechtskommission auf die Situation der Aborigines in Australien lenken. Seit mehreren Jahren steht die Regierung von John Howard nun schon wegen ihrer Behandlung der 430.000 Aborigines unter Beschuss. Sie sind mit einem Bevölkerungsanteil von 2,6 Prozent an den 19 Millionen Australiern die am stärksten benachteiligte Gruppe.

Selbst die Vertrags - Expertenkomitees der UN, CERD, HRC und CESCR, sind übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, dass Australien noch immer die Menschenrechte seiner Ureinwohner verletzt, insbesondere hinsichtlich des Jugendstrafrechts in den Bundesstaaten Nordterritorium und Westaustralien. Im Rahmen dieser Gesetzgebung werden Wiederholungstäter bei Eigentumsdelikten automatisch in Haft genommen, auch Jugendliche. Die meisten von ihnen sind Aborigines.

Der zweite wesentliche Punkt sind die Ergänzungen in der Gesetzgebung zu Ureinwohnerlandrechten in Australien (Native Title Amendment). Australien ist weltweit das einzige Land, dessen Verfassung rassendiskriminierende Gesetze ausdrücklich zulässt. Ergänzend zu den Landrechtsgesetzen weisen alle Statistiken über die soziale Infrastruktur und Wohlstand (Bildung, Gesundheitsfürsorge, Einkommensverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Lebenserwartung, usw.) eine kontinuierliche und deutliche Kluft zwischen Aborigines und Nicht-Aborigines nach.

Die GfbV ist davon überzeugt, dass der Behandlung der Aborigines und Torres Strait Inselbewohner ein tief verwurzeltes und systemisches Problem zugrunde liegt, das der Behandlung durch internationale Körperschaften wie der UN - Menschenrechtskommission (UNHCR) dringend bedarf, um das Überleben dieser eigenständigen, von anderen verschiedenen Völker zu gewährleisten. Wir fordern daher den UNHCR dringend auf, die Regierung Australiens zu einem grundsätzlichen Wandel seiner Politik gegenüber den Aborigines zu drängen, d.h. insbesondere die Ergänzung des Native Title Gesetzes zurückzunehmen und das derzeitige Jugendstrafrecht abzuschaffen. Ferner bittet die GfbV den UNHCR, die Europäische Union aufzufordern, ihre Beziehungen zu Australien entsprechend der Menschenrechtsstandards und im Geiste der Resolution zu indigenen Völkern von 1998 zu überprüfen und zu modifizieren.