29.12.2006

Offener Brief an den syrischen Präsidenten Bashar al-Assad

GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER INTERNATIONAL

Muheddin Sheikh Ali

His Excellency President Bashar al-Assad

President of the Republic

Presidential Palace

Abu Rummaneh

Al Rashid Street

Damaskus

SYRIEN

Telefax: (00 963) 11 332 3410

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

 

am 20.12.2006 wurde der Parteisekretär der kurdischen demokratischen Partei in Syrien (YEKITI) Muheddin Sheikh Ali unweit vom Bagdader Bahnhof in der Stadt Aleppo von einer Patrouille des militärischen Sicherheitsdienstes Al-Muhabarat al-Asykariye festgenommen. Seit seiner Entführung verfügt seine Familie über keinerlei Informationen über seinen Verbleib. Die Angaben über die Verhaftung dieses kurdischen Politikers wurden der Gesellschaft für bedrohte Völker International von Zeugen, Verwandten sowie dem Parteipräsidenten von YEKITI, Herrn Ismail Amo, ansässig in Aleppo telefonisch bestätigt. Muheddin Sheikh Ali ist 53 Jahre alt und wurde in der syrisch-kurdischen Kreisstadt Afrin geboren. Er hat einen sechsmonatigen Sohn.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, die GfbV International bittet Sie um die sofortige Freilassung dieses syrisch-kurdischen Politikers. Wir bitten Sie dringend, zu überprüfen, ob Herr Sheikh Ali gefoltert und misshandelt wurde. Durch Ihre Intervention können solche schweren Menschenrechtsverletzungen verhindert werden.

 

Bitte informieren Sie uns umgehend über Ihre Schritte zur Freilassung von Herrn Muheddin Sheikh Ali. Auch Ihr Engagement in diesem Fall kann den Ruf des syrischen Staates nur verbessern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tilman Zülch

 

PS: Wir setzen Ihre Zustimmung voraus, dass wir unser Schreiben der deutschen und internationalen Öffentlichkeit zusenden dürfen.

 

Informationen für Medien und Institutionen:

Die Zahl der Kurden in Syrien wird auf zwei Millionen geschätzt. Sie bilden die zweitgrößte Volksgruppe des Landes nach den Arabern. Etwa 200.000 Kurden wird die syrische Staatsangehörigkeit seit Jahrzehnten vorenthalten. Kurdische Zeitungen und andere Medien sind in Syrien verboten. Die kurdische Sprache ist im Schulunterricht nicht zugelassen. Seit Mitte 1963 steht das Land unter der alleinigen Herrschaft der panarabisch-nationalistischen Baath-Partei. In ganz Syrien herrscht Ausnahmezustand.

 

Eine Bitte an Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtler: Schreiben Sie bitte ebenfalls an den Präsidenten Syriens und bitten Sie um die Freilassung von Muheddin Sheikh Ali.