01.06.2005

Mende Nazer: Fakten und Aktuelles

Das Nuba-Mädchen Mende Nazer war ca. 12 zwölf Jahre alt, als im Frühjahr 1992 eine von der sudanesischen Armee bewaffnete Miliz arabischer Viehzüchter ihr Dorf überfiel und sie in die Sklaverei verschleppte. Viele Nuba können ihr exaktes Geburtsdatum nicht angeben, da es in abgelegenen Nuba-Dörfern keine Geburtsregister gibt. Die sudanesischen Behörden geben dann regelmäßig den 1. Januar als Geburtstermin an.

Zahlreiche Bewohner des Dorfes wurden bei dem Überfall getötet. Mende beschreibt in ihrer Autobiographie, wie sie und andere Mädchen von den Angreifern vergewaltigt und in ein von Soldaten bewachtes Lager gebracht wurden. Ein arabischer Geschäftsmann brachte die Mädchen später zu seinem Haus in die Hauptstadt Khartum. Dort wurden sie von wohl situierten arabischen Familien begutachtet und für einen einen nicht bekannten Geldbetrag als Haussklavinnen erworben. Mendes Beschreibung ihres Schicksals deckt sich mit den Schilderungen anderer Südsudanesen und Nuba, die aus der Sklaverei freikamen.

Unter menschenunwürdigen Umständen wurde Mende bis Juni 2000 in einem arabischen Haushalt in Khartum als Haussklavin gehalten. Willkürlich wurde sie von ihrer "Herrin" geschlagen, die verlangte, dass sie ihren Nuba-Namen ablegte und jeden Kontakt mit ihrer Familien untersagte. Auch wurde ihr verboten, sich in ihrer traditionellen Sprache zu äußern. Ihr Alltag bestand sieben Tage in der Woche darin von Morgens früh bis zum Schlafengehen alle in dem Haus anfallenden Arbeiten unentgeltlich zu erledigen. Kontakte zur Außenwelt wurden ihr untersagt. Die Jugendliche Mende hatte jahrelang weder Freizeit, noch durfte sie das Haus verlassen. Am 18. Mai 2000 erhielt sie auf Betreiben ihrer "Herrin" ein Visum, um als "Hausmädchen" in London für die Schwester ihrer "Herrin" zu arbeiten. Das Visum erschlichen sich ihre Sklavenhalter unter offensichtlich falschen Angaben bei der Britischen Botschaft.

In dem Londoner Haushalt des damaligen Geschäftsträgers der Sudanesischen Botschaft Abdel Mahmoud al-Koronky lebte Mende zwischen Juni und September 2000 als Haussklavin. Auch dort musste sie unentgeltlich alle Hausarbeiten verrichten und durfte das Haus nicht unbeaufsichtigt verlassen. Am 11. September 2000 ergriff sie schließlich die Flucht und stellte in Großbritannien einen Asylantrag.

Mende Nazers Asylantrag wurde am 10.Oktober 2002 mit einer äußerst fragwürdigen Begründung abgelehnt. In Absprache mit ihrem Rechtsanwalt legte sie Widerspruch ein, über den voraussichtlich in den kommenden drei Monaten entschieden werden soll. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, so dass bis zu seiner Ablehnung eine Abschiebung Mende Nazers nicht zu befürchten ist. Gemeinsam mit NGO’s in Großbritannien engagiert sich die Gesellschaft für bedrohte Völker nun in einer Kampagne dafür, dass Mende Nazer politisches Asyl in Großbritannien gewährt wird. Sollte Großbritannien dies verweigern, haben wir bereits an Bundesinnenminister Otto Schily appelliert, ihr in Deutschland Zuflucht zu gewähren. Denn Mende Nazer hat mit ihrem Selbstmord gedroht, sollte man versuchen, sie in den Sudan abzuschieben.