14.06.2005

Indigene Völker und das Recht auf Selbstbestimmung

Mündliche Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) möchte Ihre Aufmerksamkeit auf das souveräne Recht der Ureinwohner Australiens (Aborigines) lenken, sich entsprechend ihrer traditionellen Gesetze und Gebräche selbst zu regieren, wie es dem traditionellen und gewohnheitsrechtlichen Ureinwohnerrecht (Aboriginal Law) entspricht. Unserem Eindruck nach ist des die Pflicht der Vereinten Nationen, die Integrität dieser angestammten traditionellen Ureinwohnerrechte auf Land, Territorien, Luftraum, Wasserwege und Meeresgewässer zu verteidigen und die Regierung Australiens dazu zu bewegen, diese Rechte zu respektieren und zu beachten.

Wir möchten überdies erwähnen, dass die Forderung, indigene Völker als "Bevölkerungen" zu klassifizieren, zu ihrem Ausschluss aus dem Prozess der Dekolonisierung und in der Folge zur Verweigerung ihres Rechts auf Selbstbestimmung führen würde. Indigene Völker sind keine "nationalen Minderheiten".

Wir befürchten, dass die anhaltende Rechtsunsicherheit bezüglich einer Herrschaft über Indigene Völker ohne ihre "vorherige informierte Zustimmung" zu Konfrontationen gegen Indigene Völker führen könnte. Damit diese Frage beigelegt wird, halten wir es für unabdingbar, dass die UN eine führende Rolle einnehmen als Vermittler einer wirklichen und positiven Regelung.

Selbstbestimmung ist das Recht aller Völker. Sie fordern, das sie das Recht einschließt, die sie betreffenden politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und religiösen Belange selbst zu regeln und dass dieses Recht ohne Vorurteile anerkannt und gewährleistet wird. Zudem ist Land gleichbedeutend mit der Existenz von indigenen, d.h. Ureinwohnervölkern, deren Dasein unlösbar mit Mutter Erde verknüpft ist.

Wir bitten die Vereinten Nationen, den indigenen Völkern nicht den Rücken zuzuwenden, indem ihnen das Recht auf Leben, Sicherheit, Frieden, Selbstbestimmung über ihre Rohstoffe und auf eine Umwelt frei von Giftstoffen verweigert wird. Im Hinblick auf Australien möchten wir ausdrücklich betonen, dass die Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen das Recht haben müssen, das Land offiziell zu besuchen und die Beachtung des Internationalen Rechts zu untersuchen.