14.06.2005

Indigene (Ureinwohner-) Völker in Kolumbien

Schriftliche Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat mit in großer Sorge Kenntnis genommen von den aktuellen Entwicklungen der Lage der indigenen Völker in Kolumbien, insbesondere derjenigen, die im Süden des Landes leben, und der U'wa nahe der Grenze zu Venezuela. Während Letztere bereits seit Jahren von der Exploration neuer Ölfelder bedroht sind, leiden die Völker im Süden seit kurzem unter den unmittelbaren Folgen des sogenannten Plan Colombia. Die Besprühung von Drogenanbaugebieten von Flugzeugen aus, die zu erwartenden Umweltschäden durch die Ölförderung und die generelle Zunahme von Gewalt seitens der staatlichen Sicherheitskräfte, der Todesschwadrone und der Operationen der Guerrilla sind nur die sichtbarsten unter den zerstörerischen Folgen von Entwicklungsprogrammen und -projekten, die weiterhin den klassischen Prinzipien von modernem Wirtschaftswachstum und der Förderung des nationalstaatlichen Aufbaus folgen. Sie untergraben jede Form von Selbstbestimmung der indigenen Völker, wenn sie die Kriterien ihrer Entwicklung selbst festlegen wollen. Und sie sind darüber hinaus den Bedürfnissen der Regionen und ihrer nicht - indigenen Bevölkerung nicht angepasst.

Abweichend von den wissenschaftlichen Erkenntnissen über solche Projekte wird überdies weder auf politischer noch auf wirtschaftlicher Ebene die spezifische Entwicklung indigener Völker angemessen anerkannt oder gar garantiert, obgleich Kolumbien die ILO - Konvention 169 ratifizierte und sich dadurch verpflichtet hat, die Rechte indigener Völker zu schützen. Die Bewahrung ihrer Lebensgrundlagen in Übereinstimmung mit ihren traditionellen Verhaltensregeln ist unabdingbar für ihr Überleben als eigenständige Völker. Zudem haben die indigenen Völker in Kolumbien bis heute immer wieder bewiesen, dass sie in der Lage sind, sich in sozialen, ökologischen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Belangen selbst zu erhalten.

Hinsichtlich einer derartigen Entwicklungspolitik bezüglich indigener Völker in Kolumbien ist es daher dringend erforderlich, politische und wirtschaftliche Maßnahmen zu koordinieren, um ein Mindestmaß an Voraussetzungen für das Überleben dieser Völker zu gewährleisten. Dies ist bereits in den Normen des internationalen Rechts und des Menschenrechts festgelegt worden. Die UN - Menschenrechtskommission ist einer der wichtigsten Treuhänder dieser Rechtsnormen.

Hinsichtlich des Rechts auf Entwicklung fordern wir die Kommission daher auf, die Regierung Kolumbiens eindringlich darum zu ersuchen

     

  • den verheerenden Plan Colombia nicht weiter umzusetzen

  • ein Moratorium zur Ölförderung bei den U'wa zu verabschieden.

     

Die Menschenrechtskommission selbst wird aufgefordert, eine eigene Untersuchung über die Auswirkungen des Plan Colombia auf die indigenen Völker im Süden Kolumbiens durchzuführen.