17.07.2013

Gnadenlose Abschiebemaschinerie von Schünemann anhalten! Herzkrankes Mädchen nicht nach Serbien abschieben!

Appell an Innenminister Pistorius:

© GfbV

Mit dem dringenden Appell, die Abschiebemaschinerie des früheren niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) anzuhalten und der kleinen herzkranken Anita Memisevic mit ihrer Familie aus humanitären Gründen ein Bleiberecht zu gewähren, hat sich die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch an den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) gewandt. „Wir müssen befürchten, dass es viel zu lange dauern wird, bis die schwere Herzerkrankung der achtjährigen Anita aus Clausthal-Zellerfeld in Serbien behandelt werden kann, wenn das überhaupt möglich ist“, heißt es in dem Schreiben der in Göttingen ansässigen internationalen Menschenrechtsorganisation. „Das Leben des Mädchens darf nicht gefährdet werden, deshalb muss sie weiterhin hier in Deutschland medizinisch betreut werden.“

Die Roma-Familie, deren Pässe bereits eingezogen wurden, soll sich bis zum 31. Juli dazu bereit erklären, „freiwillig“ auszureisen, sonst wird sie abgeschoben. Formaljuristisch hat sie keine Chance, hier bleiben zu dürfen, denn noch unter Schünemann hatte es die niedersächsische Härtefallkommission bereits am 26. März 2012 abgelehnt, sich für die Familie zu verwenden. Sie will den Fall trotz der neuen Linie von Innenminister Pistorius nicht erneut aufrollen.

„Mit dem Attest des Direktors des pädiatrischen Herzzentrums in Göttingen vom 28. Februar 2013, der Anita „Reisefähigkeit“ bescheinigte, ohne das Kind gesehen zu haben, wird der drohenden Abschiebung eine scheinheilige Legitimität verliehen“, kritisierte der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch. „Doch die Verantwortung für diese politische Entscheidung darf nicht auf einen Arzt übertragen werden. Die tragen einzig und allein die Behörden! Wir erinnern daran, dass hunderttausende ostdeutsche Flüchtlingskinder – unter ihnen Verletzte, Kranke, Entkräftete und Sterbende – in Niedersachsen Aufnahme fanden. Da muss es doch heute auch möglich sein, dass Anita und ihre Familie hierbleiben dürfen.“

Eine Eingabe des Vereins „Leben in der Fremde“ aus Goslar für ein Bleiberecht der Familie an den Niedersächsischen Landtag (02861/11/16 v. 05.03.2012) wurde zwar am 19. Juni 2013 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Pet 2-17-15-2121-052457) weitergeleitet. Doch dessen Entscheidung soll nicht abgewartet werden. Die Mutter von Anita wird zurzeit in der Psychiatrie betreut.