01.09.2010

Gesetzentwurf ist europaweites "wegweisendes Zeichen" für Minderheitenschutz

Anhörung zur Änderung der Verfassung Schleswig-Holsteins

Tilman Zülch, Präsident der Gesellschaft für bedrohte Völker International (Foto: Inse Geismar/GfbV)


Als "wegweisendes Zeichen für den Schutz und die Verwirklichung der

Rechte alteingesessener Nationalitäten und Minderheiten in den Ländern

der EU" bezeichnet der Präsident der Gesellschaft für bedrohte Völker

International, Tilman Zülch (Göttingen), den Gesetzentwurf zur Änderung

der Verfassung Schleswig-Holsteins. Demnach soll Artikel 5 Abs.2 Satz 2

der schleswig-holsteinischen Verfassung zukünftig lauten: "Die nationale

dänische Minderheit, die Minderheit der Sinti und Roma deutscher

Staatsangehörigkeit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf

Schutz und Förderung."

 

Zülch erinnert in seinem Beitrag zur heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs beim Innen- und Rechtsausschuss und beim Europaausschuss des

Landtages in Kiel daran, dass das schleswig-holsteinische Parlament im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz der nationalen Minderheiten 1998 zwar der dänischen Volksgruppe und der nordfriesischen Sprachgemeinschaft Verfassungsstatus verschafft hat. Doch die Volksgruppe der in Deutschland schon seit dem 14. Jahrhundert ansässigen Sinti und Roma wurde damals nicht berücksichtigt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf sei deshalb sehr zu begrüßen und habe auch für ganz Deutschland Vorbildcharakter.

 

IDem Südschleswiger Wählerverband der dänischen Minderheit und dem Nordfriesischen Institut dankt der Menschenrechtler für ihre Unterstützung des Gesetzentwurfs.

 

 

Tilman Zülch ist bis kurz vor der Anhörung, die um 14 Uhr beginnt, erreichbar unter Tel. 0151 153 09 888. Den vollständigen Beitrag des Präsidenten der GfbV International finden Sie auf unserer Homepage www.gfbv.de unter "Veröffentlichungen".

 

Share/Bookmark