21.07.2006

Gesellschaft für bedrohte Völker fordert auch für Mandäer Schutz in Deutschland

Richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Christen aus dem Irak

Mit Blick auf das richtungsweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig für christliche Flüchtlinge aus dem Irak hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen am Freitag gefordert, auch den Angehörigen der kleinen Glaubensgemeinschaft der Mandäer ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu gewähren.

 

"Wir appellieren dringend an alle Verwaltungsgerichte, alle Asyl-Widerrufsverfahren gegen assyro-chaldäische Christen sowie gegen Mandäer einzustellen, denn beide Gruppen werden aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit im Irak blutig verfolgt", erklärte die Menschenrechtsorganisation.

 

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte in seinem Urteil vom vergangenen Dienstag (1 C 15.05 u.a.) entschieden, dass Christen aus dem Irak, die noch während der Herrschaft Saddam Husseins in den Jahren 2000 und 2001 nach Deutschland geflüchtet waren, nicht zurückgeschoben werden und die Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof München zurückverwiesen.

 

"Mandäer werden genauso wie Assyro-Chaldäer von islamischen Fundamentalisten auf offener Straße angegriffen und ermordet, Mädchen und Frauen werden entführt und vergewaltigt, Familien unter Todesdrohungen aus dem Lande gejagt oder dazu gezwungen, zum Islam überzutreten", berichtete der GfbV-Nahostreferent Kamal Sido. In Deutschland haben etwa knapp 1.000 Mandäer Zuflucht gesucht. Rund 17.000 der ehemals etwa 30.000 Angehörigen dieser Glaubensgemeinschaft im Irak sind bereits vor allem in die Nachbarländer geflüchtet. Die Mandäer führen ihre Religion auf Johannes den Täufer zurück. Die GfbV sieht für sie im Irak keine Zukunft mehr und an die deutsche Bundesregierung, die europäischen Nachbarländer, aber auch an die Regierungen Australiens und der USA appelliert, jeweils ein Kontingent dieser Glaubensflüchtlinge aufzunehmen.

 

Angesichts der Eskalation der Gewalt im Irak fordert die GfbV, generell von Widerrufsverfahren und Abschiebungen in den Irak Abstand zu nehmen.