18.06.2010

Gerechtigkeit für den jungen Mapuche Pascual Pichún Collonao!

Chile:

Pascual Pichún Collonao (azkintuwe.org)

Der 27-jährige Mapuche Pascual Pichún Collonao sitzt seit am 26. Februar 2010 im Gefängnis von Traiguén (IX. Region) in Chile. Gemeinsam mit seinem Bruder Rafael Pichún Collonao soll er während einer Demonstration der Mapuche im Jahr 2002 einen Lastwagen angezündet haben. Nach einer ungewöhnlich langen Untersuchungshaft von 294 Tagen wurden die Brüder damals jeweils zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Aufgrund heftiger Proteste wurde die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umgewandelt, und zunächst kamen die beiden Brüder frei. Als im November 2003 das Verfahren gegen sie wieder aufgenommen wurde und erneut ein Haftbefehl erlassen wurde, tauchten Pascual und Rafael unter. Rafael wurde entdeckt und am 21. Juli 2005 festgenommen. Pascual flüchtete nach Argentinien und setzte sich dort aktiv für die Rechte indigener Völker ein. Während eines Besuchs bei seiner Familie in der chilenischen Stadt Temuco Ende Februar 2010 wurde Pascual Pichún Collonao festgenommen. Seiner Familie geht es so wie vielen anderen Mapuche-Familien, deren Mitglieder sich für die Rechte ihres Volkes einsetzen. Bereits der Vater von Pascual und Rafael wurde auf Grundlage des Antiterrorgesetzes zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Vater der beiden Brüder, Pascual Pichún Paillalo, ist Lonko (Gemeindevorsteher) einer kleinen Stadt und gilt als führender Vertreter des Mapuche-Widerstands.

Die Bestrafung von Pascual Pichún und seiner Familienangehörigen ist kein Einzelschicksal, sondern steht für viele Mapuche, die unter der politischen Unterdrückung in Chile leiden. Wer an friedlichen Demonstrationen, Straßenblockaden, Landbesetzungen oder anderen gewaltlosen Initiativen für die Landrechtsbewegung der Ureinwohner Chiles teilnimmt, wird schnell mit schweren Anschuldigungen konfrontiert. Die Standardvorwürfe lauten "Mitgliedschaft in einer terroristischen illegalen Vereinigung”, "terroristische Bedrohung” oder "terroristische Brandstiftung”. Bei den Prozessen gegen die Mapuche beruft sich die Anklage meist auf das sogenannte Antiterrorgesetz. Es stammt aus der Pinochet-Diktatur (1973-1990). Dieses Gesetzesrelikt mit der Nr. 18.314 ermöglicht eine gesonderte Prozessführung. Es erlaubt Militärgerichten, Zivielpersonen zu verurteilen. Dabei werden auch anonyme Aussagen, sogenannte gesichtlose Zeugen, zugelassen. So wird das Recht auf eine faire Verteidigung stark eingeschränkt. Zudem können die Beschuldigten monatelang in Untersuchungshaft gehalten werden. Außerordentlich hohe Haft- und Geldstrafen sind die Folgen einer Verurteilung.

Das Antiterrorgesetz verletzt die Unabhängigkeit und Unbefangenheit der Mapuche, die die von Chile ratifizierten Menschenrechtsverträge verlangen, darunter die Amerikanische Menschenrechtskonvention "Pakt von San José". Gleichermaßen werden andere Regelwerke missachtet, die die Rechte indigener Völker schützen, wie beispielsweise die ILO-Konvention 169 und die UN-Erklärung der Rechte Indigener Völker.

Nach Angaben der chilenischen Ethik-Kommission gegen Folter (Comisión ética contra la Tortura) sind derzeit 57 Mapuche als politische Gefangene inhaftiert, gegen 96 laufen Verfahren.

Bitte unterstützen Sie unseren Appell an den chilenischen Präsidenten Sebastián Piñera und dessen Justizminister Felipe Bulnes Serrano, sich endlich für die Abschaffung des Antiterrorgesetzes aus der Zeit der Pinochet-Diktatur, für ein faires Verfahren im Fall Pascual Pichún Collonao und den übrigen politischen Mapuche-Gefangenen einzusetzen!

 

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