04.08.2014

Europas Botschafter sollen sich für Freilassung von Gao Zhisheng einsetzen

China: Menschenrechtsanwalt droht Hausarrest nach Verbüßung von Haftstrafe

© 6-Kao/Wikipedia

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat an die Botschafter führender europäischer Staaten und der USA in China appelliert, sich für die Freilassung des inhaftierten Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng einzusetzen. „Gaos achtjährige Haftstrafe endet formal am 7. August 2014. Wir befürchten aber, dass er nicht frei kommt, sondern weiter unter Hausarrest festgehalten wird“, erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Montag in Göttingen. Es ist gängige Praxis in der Volksrepublik, politische Gefangene auch nach formeller Verbüßung ihrer Strafe weiter in Geheimgefängnissen oder unter Hausarrest festzuhalten, um sie mundtot zu machen. „Gao Zhisheng darf nicht das Schicksal des mongolischen Menschenrechtlers Hada erleiden, der nach der Verbüßung seiner 15jährigen Gefängnisstrafe im Dezember 2010 nun schon seit dreieinhalb Jahren unrechtmäßig in Geheimgefängnissen eingesperrt ist.“

Gao Zhisheng gilt als einer der prominentesten Menschenrechtsanwälte in der Volksrepublik. Der bekennende Christ hat sich als Rechtsanwalt besonders engagiert für die Glaubensfreiheit von verfolgten Christen und Falun Gong-Anhängern eingesetzt. Diese Rechtsfälle gelten unter Chinas Rechtsanwälten als besonders heikel, weil die Behörden ihr Engagement oft mit der Suspension der Rechtsanwaltszulassung ahnden. Doch Gao Zhisheng ging in seinem Engagement für Religionsfreiheit noch weiter. So forderte er in drei Offenen Briefen an den Nationalen Volkskongress in den Jahren 2004 bis 2006 eine Einstellung der Verfolgung von Falun Gong.

Darüber hinaus machte er sich einen großen Ruf unter verarmten Bauern und Petitionären und unterstützte sie mit seinem juristischen Wissen in ihren Auseinandersetzungen mit der Willkür von Parteifunktionären und lokalen Verwaltungsstellen. Auch mittellose Personen vertrat er regelmäßig in ihren Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, so dass er auch als „Anwalt der Armen“ gilt.

Wurde er im Jahr 2001 vom chinesischen Justizministerium noch als einer der zehn besten Anwälte der Volksrepublik ausgezeichnet, so entzog man ihm im August 2006 seine Zulassung, verhaftete ihn und klagte ihn wegen „Untergrabung der öffentlichen Ordnung“ an. Im Dezember 2006 wurde er zu drei Jahren Gefängnis und fünf Jahren Bewährung verurteilt. In der Haft wurde der heute 50jährige Jurist regelmäßig gefoltert, obwohl dies auch nach chinesischen Gesetzen verboten ist.


Der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius ist zu erreichen unter der Tel. 0551 499 06 27 oder asien@gfbv.de.


Header Foto: Chinesischer Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng steht unter Hausarrest. 6-Kao/Wikipedia