05.11.2012

Ethikbeauftragter weist Vorwürfe gegen GfbV zurück - Mitgliederversammlung schließt Ex-Vorstandsmitglieder aus

In eigener Sache


Die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), der umstrittene ehemalige Göttinger Lehrer James Albert und der Freiburger Rechtsanwalt Harald Klein, sind auf der Mitgliederversammlung am Samstag in Göttingen ausgeschlossen worden. Für Kleins Ausschluss hatte sich die dreiköpfige Schiedskommission einstimmig ausgesprochen. Für den Ausschluss von Albert, der die Mitglieder zur Abstimmung aufgerufen hatte, sprachen sich 64 der 72 Stimmberechtigten aus. Zwei votierten dagegen, sechs enthielten sich. Zuvor hatten die Kassenprüfer Prof. Thomas Klingebiel und Günther Schierloh in ihrem Bericht Vorwürfe der beiden Ausgeschlossenen entkräftet, die GfbV-Sektion in Sarajevo hätte die Verwendung von Spendengeldern nicht ausreichend belegt. Der Ethikbeauftragte von Greenpeace, Rechtsanwalt Michael Günther (Hamburg), wies die Anschuldigungen der beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder gegen die eigene Organisation und deren Gründer Tilman Zülch zurück und rügte ihr Vorgehen in höchstem Maße.

Albert und Klein hatten Zülch gekündigt. Sie hatten behauptet, der Generalsekretär habe zu Unrecht von Ende 2008 bis 2010 Gehalt in Höhe von monatlich 3.000 Euro erhalten und auf Rückzahlung geklagt. Die GfbV hatte den Hamburger als unabhängigen Juristen zu der Versammlung gebeten. Dieser hatte Einsicht in die Gerichtsakten genommen und festgestellt, dass Zülch weder strafbares Verhalten noch Untreue vorgeworfen werden kann. Zülch habe zugestanden, neben seiner hauptamtlichen Stelle als Generalsekretär ehrenamtlich als Bundesvorsitzender tätig zu sein. Die Mitgliederversammlung des Vereins habe ihn dazu aufgefordert und 2008 mit großer Mehrheit gewählt. In seinem Arbeitsvertrag sei dies ausdrücklich erlaubt.

Um Albert und Klein sowie den Mitte 2011 von seinem Amt zurückgetretenen Göttinger Rechtsanwalt Uwe Betjen für den noch nicht endgültig zu beziffernden Schaden in Regress nehmen zu können, bestätigten die Delegierten die Nichtentlastung dieser ehemaligen Vorstandsmitglieder. Betjen unterstützt Albert bei seiner beschämenden Verleumdungskampagne gegen die GfbV.

Der Göttinger Anwalt war mit seinem Ansinnen, sich 2011 zum Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation „bestellen“ zu lassen, am Widerstand der GfbV-Belegschaft gescheitert. Danach beteiligte er sich an den Versuchen von Albert und Klein, die Arbeitsfähigkeit der Menschenrechtsorganisation zu blockieren. Albert und Klein waren auf der Mitgliederversammlung 2011 nicht wiedergewählt worden und verhinderten monatelang die Registrierung des neuen Vorstand. Sie scheiterten jedoch in allen Instanzen. Das Oberlandesgericht in Braunschweig bestätigte schließlich am 3. Juli 2012 die Rechtmäßigkeit des neuen Vorstand. (AZ: W 42/12).

Zwei unabhängige Wirtschaftsprüfungsbüros und das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI, das so genannte „Spendensiegel“, hatten der Menschenrechtsorganisation korrekte Buchführung und satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder bestätigt. Nach einer Woche detaillierter Prüfung Ende 2011 kam auch das Göttinger Finanzamt zu diesem Ergebnis. Trotzdem schreckte Albert wider besseres Wissen nicht davor zurück, Zülch der Untreue zu bezichtigen und bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.


Den Bericht der Kassenprüfer finden Sie hier.

Den Bericht eines unabhängigen Journalisten finden Sie hier.