24.06.2005

Es darf kein Zurück geben!

Keine Abschiebung Nordkoreanischer Flüchtlinge aus China

Inhalt

  • Forderungen an Nordkorea
  • Forderungen an China
  • Forderungen an das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR)
  • Forderungen an die internationale Gemeinschaft
  • Einleitung
  • Gründe für die Flucht
  • Straf- und Arbeitslager
  • Nahrungsmittelkrise
  • Situation in China
  • Frauen
  • Kinder
  • Fluchthelfer
  • Haft
  • China: Verstoß gegen internationale Abkommen
  • UNHCR und internationale Gemeinschaft
  • Anhang

    Genfer Flüchtlingskonvention

    UNHCR Mandat

    Nordkorea und internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte

    Auflistung der von Nordkorea begangenen Menschenrechtsverletzungen

  •  

Überblick

Nordkorea ist vom Rest der Welt abgeschottet und isoliert wie kein anderes Land. Fern von jeglicher Kontrolle und unabhängiger Berichterstattung werden dort schlimmste Menschenrechtsverletzungen begangen. Um dem grausamen Regime, politischer Verfolgung und wirtschaftlichem Elend zu entfliehen, versuchen jährlich Tausende nach China zu fliehen. Damit riskieren sie in höchstem Maße ihr eigenes Leben und das ihrer Familienangehörigen, da Landesflucht als Kapitalverbrechen in Nordkorea angesehen wird und dementsprechend mit Haft, Folter und nicht selten Tod geahndet wird. Nicht nur der Überläufer, dessen Flucht gescheitert ist, wird bestraft, sondern seine ganze Familie.

Die Lage der Flüchtlinge in China ist jedoch nicht weniger besorgniserregend. Jenseits von Kontrolle und Rechtssprechung werden nordkoreanische Flüchtlinge in China verfolgt und ausgebeutet - ihre Menschenrechte werden auch hier massiv verletzt. China erkennt sie nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention an, sondern hält sich vielmehr an ein Auslieferungsabkommen mit Pjöngjang und verstößt so gegen internationales Recht.

In regelmäßigen Abständen wird in den internationalen Medien über Botschaftsbesetzungen in Peking berichtet, von denen auch die deutsche Schule und die deutsche Botschaft desöfteren betroffen sind. Durch die Flucht in diese staatsneutralen Gebäude wollen die Flüchtlinge die Ausreise nach Südkorea erzwingen.

Forderungen

An Nordkorea:

     

  • Sofortige Beendigung von Menschenrechtsverletzungen

  • Freilassung von politischen Häftlingen

  • Öffnung des Landes für NGOs, Hilfsorganisationen, Journalisten und Sonderberichterstatter, um ein unabhängiges Bild über die Menschenrechtssituation im Land zu bekommen

     

An China:

     

  • Sofortiger Stop der bisherigen Abschiebepraxis und Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention (1951)

  • Keine Duldung von Verfolgung von Flüchtlingen durch nordkoreanische Behörden auf chinesischen Boden

  • Zusammenarbeit mit dem UNHCR und Organisationen, die sich für nordkoreanische Flüchtlinge in China einsetzen

     

An das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR):

     

  • Erfüllung des Mandats und Einsatz für die Flüchtlinge in China trotz Schwierigkeiten

  • Sicher stellen, dass nordkoreanischen Flüchtlingen in China der Flüchtlingsstatus gewährt wird

  • Erarbeitung einer langfristigen Lösung für die Krise und Vermittlung zwischen den Konfliktparteien

  • Druck auf Nordkorea und China

     

An die internationale Gemeinschaft:

     

  • Geltend Machung von Einfluss auf China und Druck, dass China nicht weiter gegen internationales Recht verstößt

  • Als Geldgeber des UNHCR sicher stellen dass dieser sein Mandat erfüllt und sich uneingeschränkten Zugang zur Grenzregion verschafft um dort humanitäre Hilfe anzubieten und die Flüchtlinge bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und legitimen Interessen zu unterstützen

  • Lösung der Einzelfälle, z.B. bei Botschaftsbesetzungen im Sinne der Flüchtlinge

     

Einleitung

In den frühen Morgenstunden des 1. Juni 2004 klettern sechs Nordkoreaner über die Mauer, die das Gelände der deutschen Botschaftsschule und einen Botschaftswohnblock in Peking umgibt. Später werden sie zu der deutschen Botschaft gebracht. Von dort aus wird fünf der sechs Nordkoreanern die Einreise nach Südkorea gewährt. Ein Mitglied der Flüchtlingsgruppe jedoch wird (schon zum wiederholten Mal) abgewiesen, da er sich nicht hinreichend identifizieren kann. Er wird in sein Heimatland zurück geschickt, wo ihm und seiner Familie Verfolgung, Folter oder sogar Tod drohen, da die Flucht aus Nordkorea vom grausamen Regime des nordkoreanischen Diktators Kim Jong Il als Kapitalverbrechen angesehen wird.

Fast jeden Monat wird über Vorfälle berichtet, in denen nordkoreanische Flüchtlinge in China internationale Schulen, Botschaften und andere staatsneutrale Gebäude besetzen in der Hoffnung, dass ihnen von dem jeweiligen Land eine Ausreise nach Südkorea ermöglicht wird. In den vergangenen Jahren haben mehrere hundert Nordkoreaner auf diese Weise versucht, den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea und China zu entfliehen. Oft sind deutsche Schulen das Ziel der Flüchtlinge. Deutschland ist jedoch bei weitem nicht das einzige Land, das in die Flüchtlingsfrage Nordkorea/China hinein gezogen wird, wie der jüngste Fall vom 2. September zeigt. An diesem Tag haben 29 Nordkoreaner in der japanischen Schule in Peking Zuflucht gesucht, um so eine Ausreisegenehmigung nach Südkorea zu erzwingen.

Rund 400 000 Nordkoreaner sind in den letzten Jahren über die Grenze nach China geflohen. In der chinesischen Grenzregion zu Nordkorea leben tausende Nordkoreaner. Andere Schätzungen gehen von mehreren Zehntausenden aus. Solange sich die Flüchtlinge aus Nordkorea in China aufhalten, fürchten sie nicht nur die Deportation in ihr Heimatland, sondern haben auch mit schwierigsten Lebensbedingungen in China zu kämpfen. Durch ihren illegalen Aufenthaltsstatus in der Volksrepublik haben nordkoreanische Flüchtlinge keine Möglichkeit, die chinesischen Behörden um Schutz und Unterstützung anzurufen. So werden Nordkoreaner häufig Opfer Missbrauchs jeglicher Art.

Gründe für die Flucht

Das nordkoreanische Volk wird geknechtet von Diktator Kim Jong Il, der es zwingt, ihn zu verehren. Der "Große Führer" springt mit seinem Volk so menschenverachtend um wie kein anderer Regierungschef. Heldenhymnen, mit denen das Volk den Diktatur täglich preisen muss, sind ein Beispiel für die Vergötzung, die Kim Jong Il entgegen zu bringen ist. Wer sich diesem Kult nicht fügt und beispielsweise eine "andere Religion" ausübt, riskiert harte Strafen. Die stalinistische Diktatur duldet keine Opposition. Jeder Widerspruch, jeder Widerstand, jede noch so kleine Kritik am Regime wird mit harten Strafen, die in keinem Verhältnis zum "Vergehen" stehen, geahndet. Dabei werden Menschenrechte auf grausame Weise massiv verletzt.

Nordkorea - etwa dreimal so groß wie die Schweiz - gehört zu den isoliertesten Ländern der Erde. Für ausländische Journalisten ist es nicht möglich, unabhängig in Nordkorea zu recherchieren, da die wenigen Vertreter internationaler Medien streng überwacht werden. Nicht einmal Menschenrechtsorganisationen dürfen ihre Vertreter einreisen lassen. Dies führt dazu, dass NGOs und Hilfsorganisiationen keinen Zugang zu Bedürftigen haben, dass Widerstandsbewegungen keine Möglichkeit haben, sich zu etablieren und sich international Gehör und eine Lobby zu verschaffen und dass von Menschenrechtsverletzungen Betroffene keine Hilfe bekommen. Das Volk ist dem absoluten Machtanspruch des Führers Kim Jong Il, der brachial durchgesetzt wird, fast wehrlos ausgesetzt.

Straf- und Arbeitslager

Durch die Abschottung Nordkoreas gegen den Rest der Welt kann man über die Existenz von Arbeitslagern nur Mutmaßungen anstellen, welche sich auf schätzungsweise zehn Lager mit 200 000 politischen Häftlingen belaufen. Diese stellen fast ein Prozent der nordkoreanischen Gesamtbevölkerung dar. Das nordkoreanische Regime hat die Existenz der Arbeitslager niemals zugegeben. Unabhängige Berichte über Straflager, Arbeitslager oder die Zustände in nordkoreanischen Gefängnissen gibt es ebenfalls nicht. Alles was hierzulande bekannt ist, stammt aus Berichten geflüchteter Überläufer - von Opfern und Augenzeugen, Flüchtlingen und ehemaligen Gefangenen oder Wärtern, Entwicklungshelfern und Journalisten. Jede Erzählung und jedes einzelne Interview ist aber ein Puzzleteil, das in Verbindung mit den anderen Berichten ein deutliches und kohärentes Gesamtbild ergibt. Die Berichte stimmen in vielem exakt überein, so dass sie als sehr verlässlich angesehen werden können.

Die Insassen der Lager werden zur Arbeit in Kohlestollen, Steinbrüchen, Goldminen, Wäldern und Fabriken aller Art gezwungen. So erwirtschaftet der Gulag einen nicht geringen Anteil des Bruttoinlandsprodukts.

Für viele Häftlinge bringt die Einweisung in einem Arbeitslager einen qualvollen Tod mit sich. Zermürbt von der harten Zwangsarbeit, fallen viele der Kälte und dem Hunger zum Opfer. Kaum jemand in Nordkorea leidet so sehr an der allgemeinen Lebensmittelknappheit wie Insassen von Gefängnissen und Straflagern, deren Rationen so knapp bemessen sind, dass es kaum zum Überleben reicht. Die Häftlinge in nordkoreanischen Arbeitslagern sterben an völliger Erschöpfung, an unbehandelten Infektionen aller Art oder bei Grubenunglücken.

Das alltägliche Elend im Leben der Häftlinge wird durch zusätzliche systematische Demütigungen und schwerste Menschenrechtsverletzungen noch verschlimmert und auf ein unerträgliches Maß gesteigert. Ehemalige Insassen berichten von Folter, Vergewaltigung und öffentliche Hinrichtungen. Die Wächter treten, schlagen die Häftlinge mit Gewehrkolben, oft bis sie daran sterben. Schwangere Frauen werden zur Abtreibung gezwungen, neugeborene Kinder von den Wächtern erstickt. Menschenrechtsaktivisten bestätigen auch immer wieder die Vermutung, dass Häftlinge als Versuchsobjekte missbraucht würden. Es gilt als sicher, dass Tests für chemische Waffen an Gefangenen durchgeführt werden und Vergasungen statt finden. Nach Angaben einer Menschenrechtsorganisation wurde ein nordkoreanischer Chemiker fest genommen, der über Giftgasexperiment an politischen Häftlingen in Nordkorea aussagen wollte. Möglicherweise wurde er wieder an Pjöngjang ausgeliefert.

Jeder Ausbruchversuch wird zum sicheren Selbstmord - Stacheldraht, Minen und Menschenfallen rund um das Lagergelände machen jede Flucht unmöglich. Nach einer gescheiterten Flucht werden die Defektoren öffentlich vor allen Insassen exekutiert.

Welches sind die Gründe für eine Einweisung in ein Arbeitslager? Es reicht die geringste Kritik am Regime, an Kim Jung Il oder seinem toten Vater Kim Il-Sung, der wie ein Gott verehrt werden muss. Haben Nordkoreaner eine abweichende Religion und gehören zum Beispiel dem Christentum an oder äußern eine systemkritische Meinung, werden sie und ihre Familien inhaftiert. Auch die Kinder und Enkel eines "Politischen" - unter ihnen kleinste Kinder - werden bis heute mit verfolgt. Dahinter steht das Ziel, die ganzen Familien und deren geistige Haltung auszulöschen und auszutrocknen.

Was in Nordkorea passiert, gehört zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die gegenwärtig auf diesem Planeten verübt werden.

 

Nahrungsmittelkrise

Kim Jong Il ist ein Feinschmecker und Weinliebhaber mit Vorliebe für Bordeaux und Burgunder. Jahrelang war er der beste Kunde von Hennessey Cognac. Laut Angaben seines ehemaligen japanischen Küchenchefs ließ er sich aus aller Welt exquisite Speisen wie rohen Tunfisch, iranischen Kaviar oder dänischen Speck einfliegen, während Millionen Nordkoreaner verhungerten. Die Dekadenz, der Ruhm und der Reichtum, den Kim Jong Il für sich beansprucht, steht in krassem Gegensatz zu dem Elend, mit denen das nordkoreanische Volk tagtäglich zu kämpfen hat.

In den Neunziger Jahren ist die Wirtschaft Nordkoreas völlig zusammen gebrochen. Eine akute Hungersnot, die durch Naturkatastrophen und Misswirtschaft des Regimes noch verschärft wurde, kostete mindestens 2 Millionen Menschen das Leben. Auch heute ist die Nahrungsmittelsituation noch immer angespannt und lässt viele Nordkoreaner in äußerstem Hunger leben. Nach UN-Angaben sind immer noch sechs bis acht Millionen Menschen dringend auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Hilfe von außen akzeptiert das Regime jedoch nur, wenn sie nicht an politische Bedingungen geknüpft ist. Die Verteilung der Lebensmittel wird zum Großteil durch die Regierung und die Behörden durchgeführt. Dabei werden loyale und politisch aktive Bürger bevorzugt. Dies geschieht zum großen Nachteil von Obdachlosen, Kindern in Kinderheimen und Strafgefangenen.

Für viele Flüchtlinge aus Nordkorea ist die komplexe Mischung politischer Repression und wirtschaftlichem Elend unerträglich.

Situation in China

Wenn sich jährlich tausende von Nordkoreanern auf den Weg machen um den Grausamkeiten des nordkoreanischen Regimes zu entfliehen, steht unendlich viel auf dem Spiel. Die ausweglose Situation in Nordkorea wird abgewägt gegen erhebliche Risiken.

Im Falle eines Nichtgelingens der Flucht aus Nordkorea müssen die Flüchtlinge mit der Todesstrafe rechnen, da Republikflucht vom Regime als Kapitalverbrechen angesehen wird. Konsequenzen hat nicht nur der Überläufer selbst zu erwarten, sondern seine ganze Familie - oft mehrere Generationen.

Jeder Schritt der schwierigen Flucht birgt die Gefahr eines Verrats oder einer Abschiebung. Die chinesisch-nordkoreanische Grenze ist eine der best-überwachten der Welt. Überläufer versuchen sehr häufig, ihre Flucht über die Grenzflüsse Yalu und Tumen anzutreten. Durch tagelanges Beobachten der Zollbeamten wird dann der richtige Zeitpunkt für die Flussüberquerung abgepasst, in anderen Fällen werden die Zollbeamten mit Bargeld, Alkohol oder Zigaretten bestochen. Viele Flüchtlinge scheitern schon an dieser ersten Hürde und haben schlimme Strafen für ihren Fluchtversuch zu befürchten.

Diejenigen, die die Grenze erfolgreich überquert haben, müssen in China erneut großes Elend und menschenverachtende Verhältnisse ertragen. In ihrem Kampf ums Überleben sind sie in höchstem Maße auf Hilfe angewiesen und finden diese - wenn überhaupt - bei Personen koreanischen Ursprungs. Sie müssen sich in den unwirtlichen Bergen verstecken, um Lebensmittel und Kleidung bitten. Durch diese vollkommene Abhängigkeit von der Bevölkerung sind die nordkoreanischen Flüchtlinge Ausbeutung jeglicher Art wehrlos und schutzlos ausgeliefert. So ist ihr Leben im Untergrund oftmals geprägt von Verletzung vieler Grundrechte: körperliche und psychische Unversehrtheit, Bewegungsfreiheit, Zugang zu medizinischer Versorgung und dem Rechtssystem sind nicht gewährleistet und werden oft auf grausamste Weise verletzt. Es ist beispielsweise üblich, nordkoreanische Flüchtlinge als unbezahlte Arbeiter, z.B. in Minen und Wäldern oder Fabrikarbeiter zu missbrauchen. Ein Nordkoreaner, der für täglich eine Ration Reis als Holzfäller arbeitete, sollte eines Tages durch Prügel von chinesischen Schleusern dazu gezwungen werden, die "Drecksarbeit" für sie zu erledigen und in ihrem Auftrag nordkoreanische Frauen zu schleusen. Aus dieser lebensbedrohlichen Bedrängnis konnte er sich nur befreien, in dem er den Schleusern seine Mitarbeit zusagte und dann untertauchte.

Im Falle von Übergriffen wie diesem haben nordkoreanische Flüchtlinge in China weder das Recht noch die Möglichkeit, sich gegen Missbrauch und Ausbeutung durch Privatpersonen oder Vertreter der Behörden zur Wehr zu setzen. Im Gegenteil - es besteht immer noch höchste Gefahr, dass sie wieder zurück nach Nordkorea geschickt werden. Ein geheim geschlossenes Abkommen zwischen der Volksrepublik China und Nordkorea aus den 60ger Jahren verpflichtet China, nordkoreanische Überläufer wieder abzuschieben. Diese Vereinbarung wurde 1986 in einem weiteren bilateralen Abkommen noch bekräftigt. Als Konsequenz der Verträge dürfen nordkoreanische Spitzel auf chinesischem Territorium Nordkoreaner verfolgen und verhören; chinesische Bürger, die Flüchtlingen Unterschlupf und Hilfe gewähren, müssen mit Geldstrafen rechnen und andere, die Flüchtlinge verraten, werden dafür belohnt. Ein Flüchtling erzählt in einem Interview mit Human Rights Watch, dass der Druck und die drohenden Sanktionen auf die Bevölkerung den von der Regierung gewünschten Effekt hat. Selbst eine Vielzahl der koreanisch-chinesischen Haushalte in der Grenzregion sind nicht mehr bereit, den Flüchtlingen aus Nordkorea zu helfen, da sie eine Geldbuße von 1000 renminbi (120 US $) bezahlen müssten, falls ihre Unterstützung auffliegt.

Von der menschenunwürdigen Lebenssituation in China sind verschiedene Gruppen von Nordkoreanern auf unterschiedliche Weise betroffen und gefährdet:

Frauen

Frauen sind auf vielfältige Weise gefährdet, Opfer sexueller Übergriffe zu werden. Während Nordkoreanerinnen mit dem Ziel nach China kamen, um mit Prostitution so viel Geld zu verdienen, dass es nach Hause geschickt werden kann, werden andere Opfer regelrechter sexueller Sklaverei So werden Frauen verkauft, zur Prostitution oder einer arrangierten Heirat gezwungen. Dabei werden körperliche Gewalt, Drohungen, Machtmissbrauch etc angewendet. Wiederum andere Frauen sehen keine andere Möglichkeit, als in eine Heirat einzuwilligen. Sie finden Unterschlupf in einem Haus und werden dort überzeugt, dass eine Hochzeit ihre Chancen erhöhen würde. Häufig stellen sich diese Beziehungen als eine erneute Hölle für die Frauen dar, in der sie geschlagen und ausgenutzt werden. Frau Ryo aus Nordkorea wurde in China von vermeintlichen Helfern in verschiedene Heiraten gedrängt, wo sie von ihrem Ehemann, mit dem sie sich nicht einmal verständigen konnte, geschlagen und eingesperrt wurde. Nach ihrer Flucht weg von ihm wurde sie für umgerechnet 600 US $ verkauft und musste weiterhin viel Leid ertragen, bis es ihr schließlich gelang, zu fliehen.

Kinder

Auch nordkoreanische Kinder sind Opfer der Menschenrechtskatastrophe. Viele Kinder werden auf der Flucht von ihren Eltern getrennt, andere haben sich schon alleine auf die Reise begeben. In China sind die Kinder auf sich selbst gestellt und landen als Straßenkinder oder Bettler auf der Straße. Viele von ihnen haben psychologische Traumata durch entsetzliche Erlebnisse wie .B. Vergewaltigung, Gewalt, Haft. Zusätzlich zu diesen Beeinträchtigungen, welche die Verletzlichkeit von Kindern auf dramatische Weise ausnützen, wird den Kindern auch das Recht auf Bildung verwehrt.

Fluchthelfer

Entwicklungshelfer und Vertreter der Kirchen versuchen, den nordkoreanischen Flüchtlingen bei der Suche nach einer Unterkunft, medizinischer Versorgung etc. behilflich zu sein und sind bemüht, für Kinder eine Aubildungsmöglichkeit zu organisieren. Diese Aktivitäten laufen im Untergrund ab, führen aber teilweise zu einer Flüchtlings-Infrastruktur im Grenzgebiet. Es bilden Strukturen heraus, zum Beispiel das Angebot von "safe houses" oder die Errichtung von unterirdischen Fluchtwegen, die aus China heraus führen. Durch ihren unermüdlichen Einsatz für die nordkoreanischen Flüchtlinge bringen sich die humanitären Helfer selbst in Gefahr: sie riskieren Überwachung, Haft und Ausweisung aus China und in seltenen Fällen Verhöre und Strafen. Der japanische Entwicklungshelfer Takayuki Noguchi wurde erst im August diesen Jahres aus einem chinesischen Gefängnis entlassen, nachdem er dort eine 8-monatige Strafe abgesessen hat. Sein Vergehen bestand darin, als Mitglied einer japanischen NGO zwei Nordkoreanern bei der Flucht aus China behilflich gewesen zu sein.

Diese und ähnliche Maßnahmen werden auch auf Journalisten angewendet, wenn sie sich nicht regimegemäß verhalten.

Haft

Berichten von Flüchtlingen zufolge werden auch in chinesischen Gefängnissen die Menschenrechte aufs Schwerste verletzt. Es werden von Folter, Gewaltanwendung, Elektroschocks berichtet. Außerdem gibt es Beweise, dass Vertreter der nordkoreanischen Regimes Zugang zu chinesischen Gefängnissen haben, wenn es darum geht, nordkoreanische Flüchtlinge zu identifizieren, zu verhören oder zu verfolgen.

China: Verstoß gegen internationale Abkommen

China ist der letzte Halt, auf den das kommunistische Regime in Pjöngjang noch zählen kann. Die Volksrepublik versorgt Nordkorea mit Lebensmitteln und Energie und es unterstützt zumindest einen Teil der Forderungen des nordkoreanischen Regimes gegen die Vereinigten Staaten. Nicht selten wird China auch als Komplize Nordkoreas in seinen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesehen.

In dem oben schon erwähnten Auslieferungsabkommen hat sich China gegenüber Pjöngjang verpflichtet, Flüchtlinge zurück nach Nordkorea abzuschieben - ungeachtet der Tatsache, dass ihnen dort Haft, Folter und nicht selten Tod drohen. Trotz dieser Übereinkunft wurden nordkoreanische Flüchtlinge bis vor drei Jahren im Grenzgebiet geduldet. Seit sich aber spektakuläre Fluchten in Pekinger Botschaften mehren, werden nun auch die Nordkoreaner im Grenzgebiet wieder zurück geschickt. Im Gegensatz dazu ließ Peking auf Drängen der jeweils betroffenen Länder die Botschaftsflüchtlinge fast alle nach Südkorea ausreisen.

Die Situation der nordkoreanischen Flüchtlinge in China ist deshalb so schwierig, weil die chinesische Regierung nordkoreanische Flüchtlinge nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchlingskonvention von 1951 anerkennt, sondern sie als Wirtschaftsflüchtlinge oder als illegale Grenzgänger betrachtet. Die Konvention legt klar fest, wer ein Flüchtling ist (siehe Anhang), ebenso wie den rechtlichen Schutz, die Hilfe und die sozialen Rechte, die ein solcher von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist auf Flüchtlinge das Prinzip des Non-Refoulements anzuwenden, d.h. die Zurückweisung in ein Land ist untersagt, wenn der Flüchtling dort Verfolgung fürchten muss oder in dem sein Leben gefährdet wäre. Dies ist im Falle der nordkoreanischen Flüchtlinge unzweifelhaft der Fall. China hat als einer von 143 Staaten die Flüchtlingskonvention ratifiziert und sich somit auch verpflichtet, das Prinzip des non-refoulements anzuwenden. Seine Verfahrensweise mit nordkoreanischen Flüchtlingen steht jedoch in krassem Widerspruch zu diesem rechtsverbindlichen Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention.

 

UNHCR und internationale Gemeinschaft

Auch dem Hohen Flüchtlingskommissariat der UN (UNHCR) gegenüber zeigt sich China nicht kooperativ und weigert sich anhaltend, ihm uneingeschränkten Zugang zur Grenzregion zu gewähren und so zu ermöglichen, dass den Flüchtlingen vor Ort geholfen werden kann. Hilfe und Schutz von bedürftigen Flüchtlingen und Kontrolle über die Einhaltung entsprechender Verträge sind jedoch die Kernstücke des Mandats des UNHCR. In der Nordkoreafrage ist diesbezüglich ein völliges Versagen des UNHCR zu beobachten. Flüchtlinge in China werden regelrecht im Stich gelassen und keineswegs geschützt. Dies steht in krassem Widerspruch zu der rechtsverbindlichen Genfer Konvention (inklusive non-refoulement!). Selbst wenn man die Schwierigkeiten mit einbezieht, die durch das unkooperative Verhalten Chinas die Menschenrechtsarbeit des UNHCR in Nordkorea und China erschweren, so wird im Rahmen der verbliebenen Möglichkeiten von seiten des UNHCR viel versäumt und kaum etwas dafür getan, die nordkoreanischen Flüchtlinge in China zu schützen. Es darf nicht angehen, dass der UNHCR vor Auseinandersetzungen mit der Großmacht China zurück schreckt, die nordkoreanischen Flüchtlinge auf chinesischem Boden ihrem Schicksal überlässt und damit systematisch sein Mandat nicht erfüllt.

Bisher beschränken sich die Aktivitäten des UNHCR weitgehend auf die Lösung von Einzelfällen. Damit sollte man sich jedoch nicht zufrieden geben, denn die Dimensionen der anhaltenden Flüchtlingskrise Nordkorea-China geht weit über Einzelfälle hinaus. Bei Zehntausenden von Betroffenen wird dringend eine langfristige und grundsätzliche Regelung, die alle Akteure miteinbezieht, benötigt. Die herkömmliche Praxis des UNHCR war, auf den guten Willen Chinas zu hoffen. Es ist Zeit, diese Vorgehensweise als illusorisch und gescheitert einzuordnen und eine neue Handhabung des Problems zu erarbeiten.

Angesichts der unkooperativen Haltung Chinas und des Versagens des UNHCR wird die internationale Staatengemeinschaft gefordert, sich in der Flüchtlingskrise Nordkorea - China zu engagieren und Druck auszuüben. Ungeachtet der enormen Wirtschaftsmacht Chinas sollte sich die Staatengemeinschaft für die Rechte der Flüchtlinge einsetzen und dafür sorgen, dass die Grausamkeiten sowohl in Nordkorea als auch in China ein Ende finden. Als Geldgeber des UNHCRs befinden sich Deutschland und viele andere EU-Staaten, die USA und zahlreiche weitere Länder in einer guten Verhandlungsposition, wenn es darum ginge, Druck auszuüben sowohl auf den UNHCR endlich seinem Mandat nach zu gehen, als auch auf China.

Unabhängig jeglicher Argumentation, die hier angeführt wurde: es darf nicht nur eine Frage von "Auftrag", "Mandat", oder "internationaler Verpflichtung" sein, dem komplexen und vielschichtigen Flüchtlingsdrama zwischen Nordkorea und China ein Ende setzen zu wollen. Es ist schiere humanitäre Verpflichtung, den Hungernden, Gefangenen und Flüchtlingen auf jegliche Art zu helfen und in ihrer Flucht aus einem der grausamsten Regime der Welt zu unterstützen.

Anhang

Genfer Flüchtlingskonvention

Artikel 1

Definition des Begriffs "Flüchtling"

A.

Im Sinne dieses Abkommens findet der Ausdruck "Flüchtling" auf jede Person Anwendung:

Die in Anwendung der Vereinbarungen vom 12. Mai 1926 und 30. Juni 1928 oder in Anwendung der Abkommen vom 28. Oktober 1933 und 10. Februar 1938 und des Protokolls vom 14. September 1939 oder in Anwendung der Verfassung der Internationalen Flüchtlingsorganisation als Flüchtling gilt.

Die von der internationalen Flüchtlingsorganisation während der Dauer ihrer Tätigkeit getroffenen Entscheidungen darüber, dass jemand nicht als Flüchtling im Sinne ihres Statuts anzusehen ist, stehen dem Umstand nicht entgegen, dass die Flüchtlingseigenschaft Personen zuerkannt wird, die die Voraussetzungen der Ziffer 2 dieses Artikels erfüllen;

die infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.

[...]

Artikel 16

Zugang zu den Gerichten

Jeder Flüchtling hat in dem Gebiet der vertragschließenden Staaten freien und ungehinderten Zugang zu den Gerichten.

In dem vertragschließenden Staat, in dem ein Flüchtling seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, geniesst er hinsichtlich des Zugangs zu den Gerichten einschließlich des Armenrechts und der Befreiung von Sicherheitsleistung für Prozesskosten dieselbe Behandlung wie ein eigener Staatsangehöriger.

In den vertragschließenden Staaten, in denen ein Flüchtling nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, geniesst er hinsichtlich der in Ziffer 2 erwähnten Angelegenheit dieselbe Behandlung wie ein Staatsangehöriger des Landes, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

[...]

Artikel 25

Verwaltungshilfe

Würde die Ausübung eines Rechts durch einen Flüchtling normalerweise die Mitwirkung ausländischer Behörden erfordern, die er nicht in Anspruch nehmen kann, so werden die vertragschließenden Staaten, in deren Gebiet er sich aufhält, dafür sorgen, dass ihm diese Mitwirkung entweder durch ihre eigenen Behörden oder durch eine internationale Behörde zuteil wird.

Die in Ziffer 1 bezeichneten Behörden werden Flüchtlingen diejenigen Urkunden und Bescheinigungen ausstellen oder unter ihrer Aufsicht ausstellen lassen, die Ausländern normalerweise von den Behörden ihres Landes oder durch deren Vermittlung ausgestellt werden.

Die so ausgestellten Urkunden oder Bescheinigungen werden die amtlichen Schriftstücke ersetzen, die Ausländern von den Behörden ihres Landes oder durch deren Vermittlung ausgestellt werden; sie werden bis zum Beweis des Gegenteils als gültig angesehen.

Vorbehaltlich der Ausnahmen, die zu Gunsten Bedürftiger zuzulassen wären, können für die in diesem Artikel erwähnten Amtshandlungen Gebühren verlangt werden; diese Gebühren sollen jedoch niedrig sein und müssen denen entsprechen, die von eigenen Staatsangehörigen für ähnliche Amtshandlungen erhoben werden.

Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht die Artikel 27 und 28.

Artikel 26

Freizügigkeit

Jeder vertragschließende Staat wird den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in seinem Gebiet befinden, das Recht gewähren, dort ihren Aufenthalt zu wählen und sich frei zu bewegen, vorbehaltlich der Bestimmungen, die allgemein auf Ausländer unter den gleichen Umständen Anwendung finden.

[...]

Artikel 33

Verbot der Ausweisung und Zurückweisung

Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

[...]

Artikel 35

Zusammenarbeit der staatlichen Behörden mit den Vereinten Nationen

Die vertragschließenden Staaten verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge oder jeder ihm etwa nachfolgenden anderen Stelle der Vereinten Nationen bei der Ausübung seiner Befugnisse, insbesondere zur Erleichterung seiner Aufgabe, die Durchführung der Bestimmungen dieses Abkommens zu überwachen.

Um es dem Amt des Hohen Kommissars oder jeder ihm etwa nachfolgenden anderen Stelle der Vereinten Nationen zu ermöglichen, den zuständigen Organen der Vereinten Nationen Berichte vorzulegen, verpflichten sich die vertragschließenden Staaten, ihm in geeigneter Form die erbetenen Auskünfte und statistischen Angaben zu liefern über

die Lage der Flüchtlinge,

die Durchführung dieses Abkommens und

die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die in Bezug auf Flüchtlinge jetzt oder künftig in Kraft sind.

UNHCR Mandat

Satzung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge

Palais des Nations

Genf, Schweiz

Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

1. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, der im Auftrage der

Generalversammlung handelt, wird die Aufgabe übernehmen, unter der

Schirmherrschaft der Vereinten Nationen für den internationalen Schutz der

Flüchtlinge zu sorgen, die in den Geltungsbereich dieser Satzung fallen, und

Dauerlösungen des Flüchtlingsproblems anzustreben, indem er die Regierungen und

vorbehaltlich der Genehmigung der betreffenden Regierungen, Privatorganisationen

darin unterstützt, die freiwillige Repatriierung dieser Flüchtlinge oder deren

Eingliederung in neue staatliche Gemeinschaften zu erleichtern.

In Ausübung dieser Funktionen - vor allem bei Auftreten von Schwierigkeiten und

beispielsweise bei Streitfragen über den internationalen Status dieser Personen - wird

der Hohe Kommissar die Meinung des Beratenden für Flüchtlinge einholen, wenn

letzterer geschaffen ist.

...

Kapitel II - Aufgaben des Hohen Kommissars

6. Die Zuständigkeit des Hohen Kommissars erstreckt sich auf:

A. (1) jede Person, die auf Grund der Abkommen vom 12. Mai 1926 und

30. Juni 1928 oder der Konventionen vom 28. Oktober 1933 und 10. Februar

1938, des Protokolls vom 14. September 1939 oder der Verfassung der

Internationalen Flüchtlingsorganisation als Flüchtling gilt.

(2) jede Person, die sich infolge von Ereignissen, die vor dem 1.1.1951

eingetreten sind, und aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer

Rasse, Religion, Nationalität oder wegen ihrer politischen Meinung außerhalb

des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und nicht im

Stande oder, infolge dieser Furcht oder aus anderen Gründen als persönlichem

Belieben, nicht gewillt ist, den Schutz dieses Landes in Anspruch zu nehmen,

oder jede Person, die nicht im Besitz einer Staatsangehörigkeit ist und sich

außerhalb des Landes ihres früheren gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und

die nicht im Stande oder, infolge dieser Furcht oder aus anderen Gründen als

persönlichem Belieben, nicht gewillt ist, dorthin zurückzukehren.

Entscheidungen, die von der Internationalen Flüchtlingsorganisation während ihrer

Tätigkeit über die Flüchtlingseigenschaft getroffen wurden, sind kein Hindernis dafür,

dass die Flüchtlingseigenschaft Personen zuerkannt wird, welche die Bedingungen

dieses Absatzes erfüllen.

Nordkorea und internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte

Nordkorea hat nur die vier folgenden Abkommen ratifiziert und sich somit zur Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen verpflichtet.

     

  • Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR)

  • Internationaler Pakt über wirtschlaftliche, soziale und kulturelle Rechte

  • Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

  • Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC)

     

Auflistung der von Nordkorea begangenen Menschenrechtsverletzungen

Dem lässt sich eine weitaus längere Liste entgegenstellen, die die von Nordkorea begangenen Menschenrechtsverletzungen enthält:

     

  • Religionsfreiheit: ist erheblich eingeschränkt, da allein der Führer und sein verestorbener Vater verehrt und vergötzt werden müssen

  • Pressefreiheit: da Vertreter internationaler Medien und unabhängige Berichterstatter gar nicht einreisen dürfen oder im Land streng überwacht werden, ist keine Pressefreiheit gegeben.

  • Nahrungsmittelkrise: Aufgrund der dramatischen Nahrungsmittelknappheit ist die Grundversorgnung viel Nordkoreaner nicht gewährleistet. Die Regierung setzt sich nicht genügend für Hilfslieferungen ein. Versäumnisse der Behörden bei der Nahrungsmittelverteilung verschärfen die Lebensmittellage zusätzlich.

  • Folter, Haft und Todesstrafe nach Zwangsrepatriierung

  • Öffentliche Exekutierungen in Straflagern

  • Selbst gewaltfreie, politische Aktivitäten werden mit hohen Strafen, Inhaftierung in Straflager oder sogar mit der Todesstrafe geahndet

  • Menschenunwürdige Haftbedingungen in Gefängnissen, Straf- und Arbeitslagern