30.04.2005

Diskriminierung von Flüchtlingen in Australien

58. Sitzung der UN Menschenrechtskommission 2002 - Genf 18.03.02-26.04.02

Schriftliche Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker

Item 6

Die Gesellschaft für bedrohte Völker möchte die Aufmerksamkeit der ehrenwerten UN-Menschenrechtskommission auf die Diskriminierung von Flüchtlingen in Australien lenken, die dem internationalen Flüchtlings- und Menschenrecht diametral widerspricht.

Auf dem Hintergrund der gegenwärtigen Flüchtlingskrise in Südostasien und Ozeanien hat die Regierung Australiens die Rechte von Flüchtlingen deutlich eingeschränkt. Als 2001 die Zahl der Flüchtlinge anstieg, verschärfte Australien seine Asylpolitik drastisch. Australien verweigert Asylsuchenden den Zutritt zu Land an seinen Küsten, von wo aus sie ihr Anerkennungsverfahren betreiben wollen. Es hat stattdessen ein Gesetz verabschiedet, das die Weihnachtsinseln und die Inseln des Ashmore Riff aus dem Einwanderungsgebiet ausklammert, d.h. aus jenem Bereich innerhalb der Hoheitsgewässer, von denen aus Asylverfahren eingeleitet werden können. Teile des eigenen Hoheitsgebietes aus dem Geltungsbereich der australischen Bundesgebesetzgebung auszunehmen, um sich internationalen Verpflichtungen zu entziehen, ist nicht nur ausgesprochen ungewöhnlich, es verstößt auch gegen das Internationale Recht. Die neuen Bestimmungen verstoßen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen von 1951, die Flüchtlingen "unabhängig davon, wie sie ihr Zufluchtsland erreichen", das Recht auf Asyl zuspricht.

 

Außerdem hat die Regierung Australiens beschlossen, die Flüchtlinge auf verschiedene pazifische Inselstaaten zu verteilen, wo ihre Asylanträge behandelt werden sollen. Wir sind in großer Sorge darüber, dass Australien diese Inselstaaten im Südpazifik mit umfangreichen Lieferungen von Hilfsgütern dafür bezahlt, dass sie die Bootsflüchtlinge, die an Australiens Küste landen, aufnehmen. So hat die Regierung $ 10 Mio. für die Unterbringung von Hunderten von Asylsuchenden in Notlagern während der Dauer ihres Verfahrens bezahlt. Infolge der diskriminierenden und unmenschlichen Behandlung zeigen einige Flüchtlinge Anzeichen von post-traumatischem Stress. Es ist eine grausame und entwürdigende Verfahrensweise, pazifische Inselstaaten durch einen Handel mit Hilfsgütern zu verführen, Bootsladungen von Asylsuchenden aufzunehmen. Wir appellieren an die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, diese Art des Menschenhandels zu verurteilen.

Darüber hinaus verengt die neue Gesetzgebung die Definitionen in einem Ausmaß, dass den Asylsuchenden das gesicherte Verfahren und der Schutz, der ihnen nach internationalem Flüchtlings- und Menschenrecht zusteht, vorenthalten bleiben. So ist zum Beispiel außerhalb der Einwanderungszonen die willkürliche Festnahme von Asylsuchenden ohne gerichtliche Überprüfung möglich. Diese Vorschrift verletzt die Richtlinien der UN-Hochkommission für Flüchtlinge über die Inhaftierung von Asylsuchenden. In Verletzung von Artikel 31 der Flüchtlingskonvention dürfen Flüchtlinge, die einige Tage im Transit eines "sicheren Landes" zugebracht haben, keine Asylanträge stellen.

Unsere Menschenrechtsorganisation ist in großer Sorge über die Bedingungen in den Haftlagern in Australien. Wir sind insbesondere außerordentlich besorgt über die Situation von mindestens 500 Kindern, die gegenwärtig in Haft festgehalten werden. Wir bitten die UN-Menschenrechtkommission, auf Australien ihren ganzen Einfluss auszuüben, diese Kinder unverzüglich freizulassen.