14.06.2005

Die Belange Indigener Völker

Schriftliche Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker

Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2000 eine Resolution zur Einrichtung eines "Permanenten Forums zu indigenen Belangen" verabschiedet. Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im jahrzehntelangen Kampf indigener Völker um einen Platz innerhalb der Weltgemeinschaft. Dieses neue UN-Gremium wird die indigenen Völker und ihre Repräsentanten formal in die Strukturen der Vereinten Nationen einbinden. Das permanente Forum bietet die einmalige Chance, sowohl die Menschenrechte als auch die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte indigener Völker zu verbessern. Es könnte ein Katalysator werden für die Verbesserung der Rechtslage von indigenen Völkern in aller Welt. Daher fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker die UN-Menschenrechtskommission auf, bei den Staaten der internationalen Gemeinschaft darauf zu drängen, dass sie der Einrichtung des "Permanenten Forum zu indigenen Belangen" eine breite finanzielle und politische Unterstützung gewähren.

Am 3. März 1995 beschloss die UN-Menschenrechtskommission, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die den Entwurf für eine Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte Indigener Völker ausarbeiten soll. Die 6. Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand vom 20. November bis zum 1. Dezember 2000 in Genf statt. Kein einziger Abschnitt der Deklaration wurde dabei verabschiedet. Stattdessen legten die Staaten alternative Formulierung zu zehn Artikeln der Deklaration vor. Mehrere Staaten erhoben schwerwiegende Einwände oder stellten wesentliche Grundprinzipien des Dokumentes infrage. Die UN-Menschenrechtskommission sollte daher alle Mitgliedsstaaten der UN ermuntern, die Verabschiedung dieser Deklaration zu unterstützen. Die UN-Menschenrechtskommission sollte die Mitgliedsstaaten ebenfalls auffordern, das Recht indigener Völker zu schützen, ihr Gemeinschaftsland, ihre Territorien und Rohstoffe zu besitzen, zu entwickeln, zu kontrollieren und zu nutzen sowie indigene Belange in der Diskussion zu nachhaltiger Entwicklung, Schutz der Lokalprodukte im Rahmen der Welthandelsorganisation und der Reform der Weltbankrichtlinien einzuschließen. Darüber hinaus sollte indigenen Belangen ein weit größerer Stellenwert beigemessen werden in der internationalen Debatte über Patente und Artenvielfalt.