18.12.2010

Der Visumszwang für Bosnien-Herzegowina wurde aufgehoben

Erfolg

Göttingen

Der Visumszwang für Bosnien-Herzegowina wurde von dem europäischen Justiz- und Innenministerrat ab 2011 aufgehoben. Damit können die Hauptopfer des Völkermordes (1992-1995), die bosnischen Muslime, in der Schengen-Zone endlich frei reisen.

Die sogenannte "Mauer der Schande", die die westliche Welt mit dem Dayton-Abkommen und dem Visumszwang für bosnische Muslime um das Opferland Bosnien-Herzegowina gezogen hatte, wurde damit zerstört. Mit dem Friedensabkommen von Dayton (1995) wurde Bosnien geteilt, eine Hälfte den serbischen Tätern überlassen und die Rückkehr der von dort vertriebenen Bevölkerung verhindert. Die GfbV hatte sich mit Schreiben an die Mitglieder des Europäischen Parlamentes aller 27 Mitgliedsstaaten, Kampagnen und Aktionen für die Visafreiheit des Landes eingesetzt. Tilman Zülch, Präsident der Gesellschaft für bedrohte Völker International, erklärte nach der Entscheidung des Justiz- und Innenministerrates: "Die Visafreiheit wird nicht nur die Völker Europas zusammenbringen, sondern auch Bosnier, die auf vier Kontinenten verstreut sind."

Durch die Visaliberalisierung können die bosnischen Staatsbürger endlich ihre Verwandten im Ausland besuchen, ohne dass sie viele unnötige Prozeduren bei den ausländischen Botschaften über sich ergehen lassen müssen. Von den 2,5 Millionen Bosniern, die während des Krieges als Opfer von Vertreibungen und Verfolgungen ihr Heimatland verlassen mussten, konnten bis jetzt 750.000 nicht zurückkehren. Auch können sie nun zu den Prozessen gegen serbische Kriegsverbrecher wie Radovan Karadzic in Den Haag reisen und so wenigstens eine kleine Genugtuung für die erlittenen Kriegsgräuel erfahren.

Alle jene, die sich u.a. im Europäischen Parlament zur Unterstützung der Visafreiheit zusammengefunden haben, ruft Zülch auf, Druck auf den Präsidenten der Republika Srpska, Milorad Dodik auszuüben und Bosnien-Herzegowina wieder zu vereinigen, damit alle seine Bürger in ihre Heimatorte zurückkehren können.

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