30.04.2005

Das Recht der Minderheiten im Südsudan auf Entwicklung

56. Sitzung der Kommission für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Genf 2000

Item 7

 

Das Recht auf Entwicklung ist nicht nur eine Frage des individuellen wirtschaftlichen Wohlstands, sondern auch eine Frage der kollektiven Entwicklung. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen ethnischen Minderheiten des Südsudan. Seit mehr als 30 Jahren herrschen in ihrem Land Bürgerkrieg, Hunger und Völkermord. Gleichzeitig lagern dort Reserven von bis zu drei Milliarden Barrel Rohöl. Seit August 1999 wird dieses Öl gefördert und exportiert. Die Regierung des Sudan hat gemeinsam mit einer Koalition von Ölgesellschaften ein Transportsystem errichtet, das heißt, eine 1610 km lange Pipeline und weitere Infrastrukturmaßnahmen, die für die Förderung und den Export des Öls benötigt werden. Zu keinem Zeitpunkt wurde die ansässige Bevölkerung an den Entscheidungen zu der Förderung und dem Export des Erdöls sowie der Verteilung der Einnahmen beteiligt. Diese Punkte sind Bestandteil der Konvention über das Recht auf Entwicklung (4. Dez. 1986). Demnach verletzt die sudanesische Regierung die Artikel 1(1), (2), Art. 5 und 8 dieser Konvention.

 

Die Regierung des Sudan und Vertreter der internationalen Ölkonzerne haben betont, dass der Sudan durch die Förderung und den Export des Erdöls zu einem Wohlhabenden Land werden würde. Für die Völker des Südsudan ist das Gegenteil der Fall: Die Regierung bombardiert mit Antonov-Bombern und Kampfhelikoptern Dörfer und Felder, brennt Häuser nieder, zerstört Ernten und tötet das Vieh. Die ansässige Bevölkerung ist gezwungen, in die Sümpfe zu fliehen, wo sich schnell Krankheiten ausbreiten und die Menschen verhungern. Seit dem 14. Juli 1999 untersagt die Regierung Versorgungsflüge von Hilfsorganisationen in die Region und verhindert damit die dringend notwendige Nothilfe für die Flüchtlinge. Das Welternährungsprogramm (WFP) hat bereits vor einer Hungersnot im Gebiet von Ruweng südlich des Bhar El Ghazal Flusses und im Gebiet des Block 5A gewarnt, wo europäische Ölkonzerne aktiv sind. 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung werden dort keine Ernte einbringen können, weil sie vertrieben worden sind. Etwa 400.000 Menschen sind von einer Hungersnot bedroht. Offensichtlich will die Regierung in Khartoum die Region um die Ölquellen und die Pipeline entvölkern. Um dies zu erreichen, bedient sie sich einer Politik der verbrannten Erde.

 

Im Ölfördergebiet werden keine Krankenhäuser, Schulen oder Straßen gebaut, sondern es werden willkürlich Menschen getötet, Frauen und Kinder werden entführt und versklavt. Statt Arbeitsplätze für die Südsudanesen zu schaffen, wird ihr Land zerstört, werden sie selbst zu Opfern von Völkermord und Krieg. Die Khartoumer Regierung verhindert im Verein mit internationalen Ölkonzernen jegliche Chance auf Entwicklung der Ölregion schon im Ansatz. Dass in den Ölfördergebieten im Norden des Südsudan die grundlegenden Menschenrechte auf brutalste Art und Weise verletzt werden, verdient die Aufmerksamkeit der UN-Subkommission zur Verhütung von Diskriminierung und für den Schutz von Minderheiten. Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert die Subkommission deshalb eindringlich auf, von der Regierung des Sudan freien Zutritt für Menschenrechts- und Hilfsorganisationen sowie Journalisten in das Ölfördergebiet zu verlangen. Den Flüchtlingen muss eine Rückkehr in ihre Dörfer ermöglicht, und sie müssen mit der dringend notwendige Nothilfe versorgt werden. Bitte fordern sie die Sudanesische Regierung eindringlich dazu auf, die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in diesem Gebiet zu beenden und fordern Sie von den internationalen Ölkonzernen, jegliche Fördermaßnahmen einzustellen, bis ein von allen Seiten akzeptierter Friedensvertrag ausgehandelt wurde.