09.07.2016

Das EU-Sudan-Abkommen über Flüchtlinge und Migranten

Mörder-Miliz darf kein EU-Partner sein

Der Staatschef des Sudan, Umar al-Baschir wird vom internationalen Strafgerichtshof per Haftbefehl gesucht. Foto: Andrew Heavens via Flickr

GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius analysiert das Abkommen zwischen der EU und dem Sudan. Die Regierung des Sudan hat im Rahmen des von der EU zugesagten Hilfsprogramms für Flüchtlinge und Migranten in Höhe von 140 Millionen Euro auch Hilfe bei der Sicherung und besseren Ausstattung von 17 Grenzposten beantragt. Zugleich wurden nach sudanesischen Angaben 1.000 RSF-Milizionäre zur Bekämpfung des Menschenhandels an die libysche Grenze entsandt.

Damit kooperiert die EU indirekt mit einer Miliz kooperiert, die mit Plünderungen, Folter und Massenvergewaltigungen Angst und Schrecken unter der Zivilbevölkerung in den Bürgerkriegsregionen Darfur, Nuba-Berge und Blauer Nil verbreitet. Der RSF-Kommandeur Mohamed Hamdan Dagolo (genannt Hametti) darf kein EU-Partner sein, sondern gehört wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Die aus ca. 6.000 Kämpfern bestehende RSF wurde formell im August 2013 gegründet und untersteht offiziell dem Nationalen Geheimdienst NISS. Die Milizionäre verfügen über eigene Ausweiskarten. Damit wird ihnen gemäß dem Gesetz über die Nationalen Sicherheitskräfte Immunität gewährt. Ihr Kommandeur lebt in Khartum. Hametti ist ein früherer Janjaweed-Führer.

 

Header Foto: Andrew Heavens via Flickr