16.06.2008

Bundeswirtschaftsministerium lehnt Beschwerde gegen Olympia-Sponsor Volkswagen ab

Streit um olympischen Fackellauf durch Tibet und Xinjiang / Ostturkestan


Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Beschwerde der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gegen die Volkswagen AG wegen der Unterstützung des olympischen Fackellaufes durch China abgelehnt. Die GfbV hatte dem Unternehmen vorgeworfen, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verletzen und Menschenrechtsverletzungen Vorschub zu leisten, wenn es die Begleitfahrzeuge für den Fackellauf bereitstellt.

 

Das Ministerium habe diesen Vorwurf ohne Begründung zurückgewiesen, kritisierte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Montag in Göttingen. obwohl in der GfbV-Beschwerde auf Menschenrechtsverletzungen hingewiesen worden sei, die in jüngster Zeit in Tibet und Xinjiang begangen wurden, um weitere Proteste beim Eintreffen der Läufer zu unterbinden. So waren in der Stadt Kashgar (Xinjiang), in der die Fackel nach neuesten Planungen voraussichtlich am 17. Juni eintreffen wird, Ende März 2008 aus politischen Gründen 70 Uiguren festgenommen worden.

 

"Das Schreiben mit der Ablehnung ist enttäuschend substanzlos", sagte Delius. Statt dafür eine stichhaltige Begründung zu geben, referiere das Ministerium, warum sich die Bundesregierung gegen einen Boykott der Olympiade ausspricht. Doch dies sei weder Gegenstand der Beschwerde gewesen, noch fordere die GfbV einen Boykott.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium ist als nationale Leitstelle für die Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen für die Annahme von Beschwerden zuständig. VW unterstützt seinem Nachhaltigkeitsbericht 2007/2008 zufolge diese Leitsätze ausdrücklich. Die GfbV hatte dem Konzern vorgeworfen, Absatz 2 der "Allgemeinen Grundsätze" der Leitsätze zu verletzen, in dem Unternehmen dazu aufgerufen werden, "die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen zu respektieren".

 

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Trotz der Ablehnung hält die GfbV an ihrer Kritik an VW fest: Da geplant war, dass der Fackellauf am kommenden Mittwoch (18.06.) in Tibet eintrifft, wird die Menschenrechtsorganisation vor dem Wolfsburger VW-Werk sowie in 14 weiteren deutschen Städten gemeinsam mit Tibetern demonstrieren oder über die dramatische Menschenrechtslage in Tibet informieren. Bereits am morgigen Dienstag (17.06.), wenn der Fackellauf in Xinjiang / Osttrukestan eintrifft, wird die GfbV gemeinsam mit Uiguren in München demonstrieren (11 Uhr am Stachus vor dem Hotel Königshof).