09.06.2005

Bahn brechende Entscheidung

Asyl für Putin-Gegner Liskin muss auch für tschetschenische Flüchtlinge gelten

Nach der Bahn brechenden Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dem russischen Oppositionellen Oleg Liskin wegen seines Widerstandes gegen die russische Regierungspolitik Asyl zu gewähren, hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Donnerstag die Anerkennung der Gruppenverfolgung von Flüchtlingen aus Tschetschenien gefordert. "Im Fall Liskin wurden endlich auch unsere Warnungen ernst genommen, dass sich Russland immer weiter von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsprinzipien entfernt", sagte die GfbV-Osteuropa-Referentin Sarah Reinke am Donnerstag in Göttingen. "Jetzt müssen endlich die Menschen aus Tschetschenien geschützt werden, denen bei einer Abschiebung in die Russische Föderation Gefahr für Leib und Leben droht."

 

Obwohl tschetschenische Flüchtlinge von Deutschland aus nicht in den Nordkaukasus abgeschoben werden sollen, sondern für sie eine so genannte innerstaatliche Fluchtalternative in der Russischen Föderation gesehen wird, endet ihre Zwangsrückführung gewöhnlich in Tschetschenien. "Im eigentlichen Russland werden sie von Behörden schikaniert, häufig inhaftiert. Ein Inlandspass wird ihnen verweigert. So sind sie rechtlos", berichtete Reinke, "nach Tschetschenien zurückgekehrt werden sie als Rückkehrer aus dem Westen ständig kontrolliert, bedroht, inhaftiert oder sie verschwinden ganz." So sei Rizvan Usajew am 30. Mai in dem Dorf Novye Atagi von unbekannten Bewaffneten verschleppt worden, nachdem er wenige Tage zuvor nach Tschetschenien zurückgekehrt sei. Er habe einige Monate vorher in Deutschland Asyl beantragt, sei jedoch abgelehnt worden. Bis heute fehlt von Rizvan Usajew jede Spur.