08.10.2008

Appell: Deutschland soll freigelassenen Uiguren Asyl gewähren

US-Gefangenenlager Guantanamo: US-Gericht ordnet Freilassung von 17 festgehaltenen Uiguren aus China an


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Mittwoch an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und den designierten bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer appelliert, sich für die Aufnahme einiger Uiguren in Deutschland einzusetzen, die sieben Jahre lang unschuldig unter unmenschlichen Bedingungen in dem US-Gefangenenlager Guantanamo festgehalten wurden. Am Dienstag hatte ein US-Bundesrichter in Washington D.C. überraschend die sofortige Freilassung der 17 Uiguren angeordnet.

 

"Gemeinsam mit anderen europäischen Staaten sollte sich Deutschland nun um eine schnelle humanitäre Lösung für diese ersten Opfer des internationalen "Kampfes gegen den Terror" bemühen", forderte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. "Wer die katastrophale Menschenrechtslage in China wie auch im US-Gefangenenlager auf Kuba beklagt, sollte dann auch konsequent sein und sich für unschuldige Insassen des Lagers einsetzen." Bayern komme bei einer Aufnahme der Flüchtlinge eine besondere Bedeutung zu, da im Großraum München die größte Gemeinde der Uiguren in Europa lebe.

 

"Die mutige Entscheidung des amerikanischen Bundesrichters ist ein großartiger Sieg der Gerechtigkeit", erklärte Delius. Die US-Regierung habe damit einen schweren Rückschlag hinnehmen müssen. Denn das US-Justizministerium habe noch bis kurz vor dem Termin versucht, die Verhandlung zu verhindern. Der Richterspruch löste bei den US-Behörden Verärgerung aus, die ihren Widerspruch gegen die Entscheidung ankündigten. Für viele Gefangene in Guantanamo könnte der Richterspruch einen Durchbruch bedeuten. Für die Menschenrechtler und Rechtsanwälte, die die Uiguren seit Jahren unterstützen, sei es eine späte Genugtuung, da sie immer betont hatten, die 17 Angehörigen der muslimischen Minderheit würden zu Unrecht festgehalten.

 

Bundesrichter Ricardo M. Urbina hatte gestern die fortgesetzte Inhaftierung der Uiguren ohne Haftgrund für ungesetzlich erklärt und angeordnet, dass die Uiguren von Kuba in die USA gebracht werden müssen, um dort auf ihre Weiterreise in ein Drittland zu warten. Das US-Justizministerium hatte bereits in der letzten Woche erklärt, man betrachte die Uiguren nicht mehr als "feindliche Kämpfer". Eine Einreise in die USA wollte man ihnen jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gestatten.

 

"Die 17 Uiguren haben am eigenen Leibe spüren müssen, wie wenig die USA und China in ihrem "Antiterror-Kampf" Menschenrechte achten", sagte Delius. In einem im Mai 2008 veröffentlichten Menschenrechtsreport hatte die GfbV die Hintergründe der Verhaftung der Uiguren und die Verweigerung ihrer grundlegendsten Menschenrechte in Guantanamo ausführlich dokumentiert. In dem Report wird deutlich, wie sehr diese Gefangenen zum Spielball der Machtinteressen Chinas, der USA, Albaniens und Pakistans wurden und de facto zu Staatenlosen gemacht wurden. Nach China können sie in jedem Falle nicht zurückkehren, da ihnen dort Folter und Todesstrafe drohen.

 

Download des Reports »Guantanamo-Uiguren in Europa Schutz gewähren«