14.06.2005

Anerkennung der Rechte indigener Völker

Die Gesellschaft für bedrohte Völker nimmt die im Dezember vollzogene Halbzeit der UN-Dekade für indigene Völker zum Anlass, um mit Nachdruck für eine rasche und unveränderte Verabschiedung der im Entwurf vorliegenden UN-Erklärung über die Rechte indigener Völker zu plädieren. Immerhin begann die Diskussion über die Rechte der Ureinwohner bereits in den 80er Jahren und seit 1993 liegt der Entwurf einer Erklärung vor, der von der UN-Arbeitsgruppe Indigene Bevölkerungen in vielen Jahren ausgearbeitet wurde.

Seit nunmehr vier Jahr berät die von der Menschenrechtskommission eingesetzte Ad-hoc Arbeitsgruppe über diesen Entwurf, ohne dass in zentralen Fragen eine Lösung in Sicht scheint. Von 45 Artikeln des Entwurfs wurden bislang gerade einmal zwei im Konsens verabschiedet. Wir fragen uns, warum es den Staaten, die jetzt ihre Bedenken vorbringen, in all den früheren Jahren nicht möglich war, ihre Zweifel am Wortlaut zu äußern. Immerhin waren alle in der ausarbeitenden UN-Arbeitsgruppe Indigene Bevölkerungen mit Beobachterdelegationen und Rederecht vertreten.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker unterstützt die indigenen Völker, die insbesondere ihre Rechte auf Selbstbestimmung und auf ihre traditionellen Territorien geltend machen. Die heraufbeschworene Gefahr von sezessionistischen Bestrebungen halten wir im wesentlichen für einen Vorwand, um das Grundrecht auf die Wahl des eigenen politischen Status innerhalb der Nationalstaaten zu verhindern. Dies würde natürlich in vielen Staaten das immer noch vertretene Prinzip des Einheitsstaates in Frage stellen. Die Zukunft von Moderne und Demokratie liegt allerdings in der Aufrechterhaltung der Verschiedenheit der Kulturen und insofern auch in der plurinationalen Verfasstheit der Staaten.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker ersucht die Menschenrechtskommission, zum einen Bestrebungen abzuwehren, den Zugang indigener Repräsentanten zu den Beratungen der Arbeitsgruppe zu beschränken. Zum anderen appellieren wir an die Menschenrechtskommission, den vorliegenden Entwurf zur Erklärung über die Rechte indigener Völker möglichst rasch zu verabschieden und in diesem Sinn dem Berichterstatter der Ad-hoc Arbeitsgruppe den Rücken zu stärken.