28.09.2005

6. BLEIBERECHT FÜR LANGJÄHRIG GEDULDETE FLÜCHTLINGE!

Die Parteien zu unserem Wahlprüfstein 6

WIR FRAGTEN:

Was wollen Sie tun, damit die Flüchtlingskinder und ihre Eltern in Deutschland bleiben können?

Antwort für die SPD

Gernot Erler:

Im Rahmen der letzten Innenministerkonferenz in Stuttgart sich Bundesminister Schily für eine Bleiberechtsregelung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, eingesetzt. Die SPD-Fraktion unterstützt eine derartige Regelung nachdrücklich. Soweit nach ersten Erfahrungen aus der Anwendungspraxis seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes keine Erstarkung der rechtlichen Situation von Geduldeten in Sicht ist, bleibt dieses Thema für uns aktuell. Leider ist die vorgeschlagene Bleiberechtsregelung am Widerstand der Union gescheitert, so dass die IMK nicht als Forum für eine derartige Regelung genutzt werden konnte. Wir werden uns weiterhin für eine Bleiberechtsregelung einsetzen. Wichtig ist dabei insbesondere eine Perspektive für Kinder und Jugendliche.

Unterstützenswert erscheint uns eine Altfallregelung, die aufgrund des erreichten Integrationsgrades der Antragsteller einen Daueraufenthalt ermöglicht. Grundsätzlich sind insofern neben einem mehrjährigen Voraufenthalt (z.B. über 5 Jahre) die Sicherung des Lebensunterhalts, vorhandener ausreichender Wohnraum und das Nichtvorliegen von Ausweisungsgründen wichtige Kriterien. Der Antragsteller darf während seines Aufenthalts keine vorsätzlichen Straftaten begangen haben (Geldstrafen wären im Wege der Abwägung zu bewerten).

Es ist nach wie vor unser Ziel, die Praxis der Kettenduldung zu beenden. Mit dem Zuwanderungsgesetz ist dies nicht durch völlige Abschaffung der Duldung umzusetzen gewesen, was einem politischen Kompromiss nach einem schwierigen Vermittlungsverfahren geschuldet war. Mit § 25 Abs 5 AufenthG wurde versucht, eine Brücke von der Duldung zum Aufenthaltstitel zu schlagen. Soweit sich dies in der bisherigen Anwendungspraxis als ungenügendes Mittel erweist, werden wir eine genaue Evaluation vornehmen, um entsprechenden Regelungsbedarf zu ergründen.

 

Antwort für Bündnis90/Die Grünen

Joschka Fischer:

Bündnis 90 / Die Grünen unterstützen nicht nur die Forderung einer sog. Bleibrechtsregelung. Die allgemeine Verbesserung der Lage von Geduldeten ist seit jeher ein Schwerpunkt Grüner Flüchtlingspolitik Bündnis 90 / Die Grünen haben mit dem Zuwanderungsgesetz erreicht, dass ein Teil der bislang Geduldeten jetzt einen rechtmäßigen Status erhält. Personen, die von nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung geflohen sind (und die bislang in Deutschland nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden) bzw. solche mit rechtlichen Abschiebungshindernissen, erhalten jetzt nach §25 Abs. 2 und 3 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis.

Zum anderen andern wollte Rot-Grün auch die elende Praxis von Kettenduldungen deutlich einschränken. Duldungsinhaberinnen sollten daher nach 18 Monaten eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die vorläufigen Anwendungshinweise die das Bundesinnenministerium (BMI) zum Aufenthaltsgesetz erlassen hat, stimmen jedoch nicht mit dieser Absicht des Gesetzgebers überein: Aufgrund dieser Anwendungshinweise wird die beabsichtigte Abschaffung des Problems der Kettenduldung nicht annähernd erreicht. Die rot-grünen Koalitionsfraktionen haben gemeinsam - zuletzt im Juni 2005 - dem BMI Änderungen vorgeschlagen, die das Ergebnis einer Fachanhörung von SPD und Grünen mit Richtern und Anwälten waren, um u. a. das Ziel der Einschränkung von Kettenduldungen zu erreichen.

Ergänzend dazu haben sich Bündnis 90 / Die Grünen stets aber auch für eine sog. Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland bereits lebende geduldete Personen eingesetzt. Wir bedauern, dass es - trotz des großen Engagements der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, von PRO ASYL und vielen Prominenten und trotz zweier Gesetzesvorschläge, die Bündnis 90 / Die Grünen hierzu im Vermittlungsausschuss vorgelegt hatte - nicht möglich war, innerhalb des Zuwanderungsgesetzes eine solche Bleiberechtsregelung zu erzielen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass eine Bleiberechtsregelung notwendig ist.

Auf nachdrückliches Engagement von Bündnis 90 / Die Grünen haben sich sowohl der Petitions- als der Menschenrechtsausschuss des Bundestages im Oktober bzw. November 2004 für eine Bleiberechtsregelung ausgesprochen.

Die Grüne Bundesdelegiertenkonferenz im Oktober 2004 hat zudem erklärt, dass "ein möglichst unbürokratischer Schlussstrich" notwendig ist: "Wer über 5 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik lebt, soll hier bleiben und arbeiten können. Gerade bei hier aufgewachsenen Kindern ist eine Rückkehr nicht mehr zumutbar und kann auch nicht in unserem Interesse sein."

Im Wahlprogramm von Bündnis 90/ Die Grünen heißt es daher: "Wir setzen uns ein für eine Bleiberechtsregelung. Insbesondere Kinder von Flüchtlingen, die einen Schulabschluss erreicht haben, müssen Zugang zu Ausbildungsplätzen erhalten, indem sie Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis haben."

 

Antwort für die Linkspartei.PDS

Sabine Woop bzw.Claudia Gohde/ Wahlquartier 2005:

Der Parteivorstand der Linkspartei. PDS hat am 22. 8. 2005 migrations- und flüchtlingspolitische Grundsatzpositionen beschossen, in denen wir diese Aufgabe, ähnlich Ihrer Forderung, für alle Ebenen betonen. Siehe den nachfolgenden Link:

www.sozialisten.de/partei/parteivorstand/vorstand2004/beschluesse/view_html

Dieses Dokument und die darin enthaltenen Forderungen werden Grundlage der Tätigkeit der künftigen Bundestagsfraktion der Linkspartei. PDS sein.