21.04.2015

23 Menschenrechtsorganisationen fordern Freilassung von Gewissensgefangenem

Burma: Internationaler Aktionstag für politische Gefangene (21.4.)

#BlueShirtForBurma

Anlässlich des internationalen Aktionstages für politische Gefangene in Burma (21.4.) hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Dienstag gemeinsam mit 22 anderen Menschenrechtsorganisationen aus vier Kontinenten und zwölf Staaten die Freilassung aller Gewissensgefangenen in der jungen Demokratie gefordert. „Das von Burmas Regierung eingesetzte „Komitee für Belange von Gewissensgefangenen“ muss dringend reformiert werden, sonst ist der Demokratisierungsprozess des früher von eine Militärjunta regierten Landes in Gefahr“, erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. „Das Komitee arbeitet so langsam, dass Kritiker, Bürgerrechtler oder Minderheitensprecher viel zu lange ohne Rechtsbeistand willkürlich gefangen gehalten werden.“ Die Zahl der politischen Gefangenen in Burma hat seit Januar 2014 drastisch zugenommen. Gab es dort Ende 2013 mehrere Dutzend Gewissensgefangene, werden zurzeit 173 Oppositionelle und Angehörige von Minderheiten festgehalten, die aus politischen Gründen zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Außerdem sind 316 Menschen inhaftiert, gegen die Verfahren eröffnet wurden. Ihnen drohen langjährige Haftstrafen.

Vor einem Jahr ist am 21. April 2014 der ehemalige politische Gefangene und kritische Journalist U Win Tin in Burma gestorben. Er hatte nach seiner Haftentlassung geschworen, so lange sein blaues Gefängnishemd zu tragen, bis alle politischen Gefangenen in seinem Land freikommen. Blaue Kleidung ist deshalb am heutigen Dienstag Zeichen dafür, sein Engagement zu unterstützen.

„Weil Gesetzesreformen noch immer ausstehen, erhöht sich fast täglich die Zahl der Gewissensgefangenen“, berichtete der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. „In der Bevölkerung wächst die Unzufriedenheit mit der Politik der Regierung. Die Behörden nutzen alte Gesetze aus der Zeit der Diktatur, um Kritiker mundtot zu machen. „Aufgrund des alten Versammlungsrechts gibt es bei Demonstrationen oder Protesten oft Verhaftungen und auch um die Pressefreiheit steht es schlecht. Seit 2014 wurden mindestens zehn Journalisten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.“ Dringend muss auch die Arbeit des Komitees für Gewissensgefangene transparenter werden und sich mehr am Respekt grundlegender Menschenrechte orientieren.

Immer wieder trifft es auch Minderheitenangehörige besonders hart, die ihre Rechte einfordern, erinnerte die GfbV. So wurden 20 muslimische Rohingya im Januar 2015 wegen wenig glaubwürdiger Terrorismus-Vorwürfe zu sieben bis 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bürgermeister Mali Tan eines Kachin-Dorfes wurde im Jahr 2014 zu 22 Jahren Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, die Kachin-Freiheitsbewegung unterstützt zu haben. Obwohl er in der Haft gefoltert wurde, legte er kein Geständnis ab. Der Landrechtsaktivist Zwa Win wurde im Oktober 2014 zu 15 Monaten Haft verurteilt, weil er gegen Landraub protestierte. Der Kachin Bauer Laphai Gam wurde im Juni 2012 verhaftet und wegen angeblicher Unterstützung der Kachin-Freiheitsbewegung zu 20 Jahren verurteilt. Die Vereinten Nationen erklärten später, er sei willkürlich festgenommen worden.